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Mutterschaftsgeld

Sie erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von 70 Prozent Ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens, das Sie regelmäßig vor Beginn des Mutterschutzes erhalten haben, maximal jedoch 70 Prozent der sogenannten kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze. Diese gibt an, bis zu welchem Einkommen Sie höchstens Beiträge zahlen müssen. Auf das Einkommen, das darüber liegt, werden keine Beiträge erhoben.

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