Mutterschaftsgeld
Als Bezieherin von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) erhalten Sie kein Mutterschaftsgeld. Stattdessen wird Ihnen Bürgergeld in bisheriger Höhe weiterbezahlt.
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Als Bezieherin von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) erhalten Sie kein Mutterschaftsgeld. Stattdessen wird Ihnen Bürgergeld in bisheriger Höhe weiterbezahlt.