Direkt zum Inhalt

Mutterschaftsgeld

Als Bezieherin von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) erhalten Sie kein Mutterschaftsgeld. Stattdessen wird Ihnen Bürgergeld in bisheriger Höhe weiterbezahlt.

Aktualisiert am:
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gerne an unter: 
040 325 325 555