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Wenn Sie eine neue Beschäftigung beginnen, benötigen Sie ab sofort keine Mitgliedsbescheinigung mehr in Papierform für Ihren neuen Arbeitgeber.
Sie müssen ihm lediglich mitteilen, dass Sie bei uns versichert sind. Das geht auch mündlich. Sobald Ihr Arbeitgeber Sie für Ihre neue Beschäftigung bei uns anmeldet, erhält er von uns eine elektronische Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft.
Wenn Sie dennoch einen schriftlichen Nachweis anfordern möchten, geht das am schnellsten online:
Hinweis: Um eine Mitgliedsbescheinigung online anzufordern, müssen Sie sich im geschützten Bereich "Meine DAK" einloggen.
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