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Informieren Sie auch Ihren Arbeitgeber und erkundigen Sie sich, welche Test-Vorgaben in Ihrer Firma gelten.
Ordnet das Gesundheitsamt eine Quarantäne aufgrund des Coronavirus für Sie an, greift das Infektionsschutzgesetz. Die Zeit der Isolation für Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, beträgt in den meisten Bundesländern fünf Tage. Eine Freitestung ist nicht notwendig. Wenn Krankheitssymptome aufgetreten sind, sollten Sie sich jedoch so lange isolieren, bis Sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind.
Weitere Informationen für die jeweiligen Bundesländer finden Sie auf der Website der Bundesregierung unter „Regeln der Länder“.
In der Regel erhalten wir Ihre elektronische Krankschreibung direkt von Ihrer Arztpraxis.