0 40 325 325 555
Rund um die Uhr zum Ortstarif
Der Login steht zurzeit nicht zur Verfügung.
Sie sind Arbeitnehmer und aufgrund einer unverschuldeten Erkrankung länger als sechs Wochen arbeitsunfähig? Dann erhalten Sie finanzielle Unterstützung von uns. Mit unserem Krankengeldrechner können Sie die ungefähre Höhe Ihres Krankengeldes selbst ermitteln.
Im Krankheitsfall erhalten Sie als Arbeitnehmer von uns in der Regel nach einer sechswöchigen Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber Krankengeld. Dieses beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts (Regelentgelt), höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Sofern Sie in den letzten zwölf Monaten vor Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit beitragspflichtige Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bezogen haben, werden diese gesondert berücksichtigt.
Der Höchstbetrag für das Krankengeld liegt 2020 bei 109,38 Euro (112,88 Euro / 2021) täglich abzüglich der Versichertenanteile zur Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Der Beitrag für die Krankenversicherung entfällt für die Dauer der Krankengeldzahlung.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Nutzung unseres Krankengeldrechners um einen ungefähren Wert handelt, da bei der Berechnung nicht alle individuellen Besonderheiten wie ein unregelmäßiges Entgelt oder Zuschläge für Mehrarbeit berücksichtigt werden können.
Datenschutzhinweise zu diesem Inhalt