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Der Kieferorthopäde stellt anhand der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) den Schweregrad der Fehlstellung fest. Die Kosten der Kieferorthopädie für Erwachsene werden zum Beispiel bei einer Einstufung in die Indikationsgruppen B4, D4, K4, M4, A5 oder O5 übernommen.
Wenn wir die Behandlung übernehmen, rechnet der Kieferorthopäde 80 Prozent der Kosten direkt mit uns ab. Sie zahlen einen Eigenanteil von 20 Prozent an ihn. Diesen Eigenanteil erstatten wir Ihnen, sobald die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde und wir eine schriftliche Bestätigung von Ihrem Kieferorthopäden erhalten.
Übrigens: Einige Versicherungsunternehmen bieten eine Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie bei Erwachsenen an!