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Kann ich auch eine Zahnspange bekommen, wenn ich älter als 18 Jahre bin?

Ja, Sie können auch eine Zahnspange erhalten, wenn Sie älter als 18 Jahre alt sind. In der Regel tragen Sie die Kosten dann selbst. Für Erwachsene übernehmen wir leider keine kieferorthopädische Behandlung. Ausnahmen sind medizinisch notwendige Gründe, wie schwere Kieferanomalien sowie Fehlstellungen, die auch kieferchirurgisch behandelt werden müssen.

Der Kieferorthopäde stellt anhand der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) den Schweregrad der Fehlstellung fest. Die Kosten der Kieferorthopädie für Erwachsene werden zum Beispiel  bei einer Einstufung in die Indikationsgruppen B4, D4, K4, M4, A5 oder O5 übernommen. 

Beispiele für die Kostenübernahme
  • Zu diesen schweren Anomalien gehört zum Beispiel die sogenannte Retrognathie, bei der der Unterkiefer so stark verkürzt ist, dass das Kinn weit hinten sitzt und der Oberkiefer alles überragt. Dadurch entsteht der Eindruck eines Vogelgesichts.
  • Eine weitere Diagnose, die Kieferorthopädie auch für Erwachsene zu einer Kassenleistung macht, ist zum Beispiel eine Lippen-, Kiefer- oder Gaumenspalte. Diese Fehlbildung, im Volksmund Hasenscharte genannt, wird in der Regel im Kleinkindalter behandelt. Geschieht dies nicht, zahlt die Kasse noch im Erwachsenenalter eine entsprechende Behandlung.

Wenn wir die Behandlung übernehmen, rechnet der Kieferorthopäde 80 Prozent der Kosten direkt mit uns ab. Sie zahlen einen Eigenanteil von 20 Prozent an ihn. Diesen Eigenanteil erstatten wir Ihnen, sobald die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde und wir eine schriftliche Bestätigung von Ihrem Kieferorthopäden erhalten.

Übrigens: Einige Versicherungsunternehmen bieten eine Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie bei Erwachsenen an!