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Welche Änderungen bei der Familienversicherung muss ich der DAK-Gesundheit mitteilen?

Bitte teilen Sie uns folgende Änderungen sofort mit – zum Beispiel per E-Mail oder telefonisch –, weil sie Auswirkungen auf die Familienversicherung haben können: 
  • Ihre Ehepartnerin/Ihr Ehepartner, Ihre Lebenspartnerin/Ihr Lebenspartner oder Ihr Kind ist nicht mehr bei Ihnen familienversichert. Geben Sie in diesem Fall bitte auch den Beginn der aktuellen Versicherung an.
  • Ihre Ehepartnerin/Ihr Ehepartner, Ihre Lebenspartnerin/Ihr Lebenspartner oder Ihr Kind hat eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen.
  • Ihre Ehepartnerin/Ihr Ehepartner, Ihre Lebenspartnerin/Ihr Lebenspartner oder Ihr Kind hat eine mehr als geringfügige Beschäftigung aufgenommen.
  • Ihre Ehepartnerin/Ihr Ehepartner, Ihre Lebenspartnerin/Ihr Lebenspartner oder Ihr Kind bezieht Arbeitslosengeld.
  • Ihre Ehepartnerin/Ihr Ehepartner, Ihre Lebenspartnerin/Ihr Lebenspartner oder Ihr Kind bezieht Rente.

Änderungen, die nur Ihre Kinder betreffen und für uns relevant sind, finden Sie hier

  • Zur Online-Abfrage "Überprüfung Ihrer Familienversicherung"
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