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Welche Änderungen bei der Familienversicherung muss ich der DAK-Gesundheit mitteilen?

Teilen Sie uns bitte folgende Änderungen so schnell wie möglich mit.

Der oder die Familienangehörige

  • fängt eine Ausbildung an
  • macht sich selbstständig
  • arbeitet und verdient dabei mehr als 538 (2024) Euro
  • bezieht Arbeitslosengeld
  • erhält eine Rente
Dazu können Sie uns einfach hier eine Nachricht senden.
  • Zur Online-Abfrage "Überprüfung Ihrer Familienversicherung"
  • Aktualisiert am: