Nach 10 Jahren brauchen wir ein neues Lichtbild
Das Patientendaten-Schutzgesetz schreibt vor, dass Lichtbilder für die elektronische Gesundheitskarte maximal 10 Jahre bei den Krankenkassen gespeichert werden dürfen. Wenn Sie künftig eine neue Gesundheitskarte brauchen (zum Beispiel bei Verlust, Defekt oder Ablauf der Kartengültigkeit), können wir diese dann mit Ihrem bisherigen Foto leider nicht ausstellen, da das Foto dann nicht mehr gültig ist.
Seit 1. Februar 2021 schreiben wir rechtzeitig alle Versicherten an, deren Bilder bald diese Altersgrenze erreichen und bitten um ein neues Foto. Ihre aktuelle Karte behalten Sie weiter. Sobald Sie jedoch aus irgendeinem Grund eine neue Gesundheitskarte brauchen sollten, können wir diese durch ein neu eingereichtes Foto ohne lange Zeitverzögerung ausfertigen.