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Welche Nachweise für Bonusmaßnahmen braucht die DAK?

Je nach Bonusmaßnahme brauchen wir unterschiedliche Nachweise. Für Vorsorgeuntersuchungen, die Arzt- oder Zahnarztpraxen erbringen, benötigen wir keine extra Nachweise. Sie teilen uns nur die Daten der Praxis mit und den Tag, an dem die Untersuchung stattfand. 

Für andere Maßnahmen, wie zum Beispiel Impfungen, Mitgliedschaften, Sportveranstaltungen, Präventionskurse oder eine professionelle Zahnreinigung, benötigen wir zusätzliche Nachweise. Das können Teilnahmebestätigungen, Rechnungen, Kontoauszüge oder jahresbezogene Mitgliedsbescheinigungen sein. Fotos von Mitgliedskarten oder Fitnessarmbändern akzeptieren wir nicht als Nachweise.

Wichtig: Wir behalten uns vor, die eingereichten Bonusmaßnahmen und -nachweise zu prüfen. Zu Unrecht vergebene Bonuspunkte werden zurück gebucht.

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