Bis wann muss ich Maßnahmen für Bonuspunkte einreichen?

Sie können Nachweise für Bonuspunkte bis spätestens 2 Jahre nach der Durchführung der Maßnahme bei uns einreichen. Wichtig: Jede Bonusmaßnahme dürfen Sie nur einmal einreichen, um dafür Bonuspunkte zu erhalten.

Unser DAK-Bonusprogramm ist ein fortlaufendes Programm. Sie können Ihre Maßnahmen bis zu zwei Jahre rückwirkend einreichen. Wenn Sie die Belege aus verschiedenen Jahren einreichen, werden die Punkte den jeweiligen Kalenderjahren zugeordnet, in denen die Maßnahme stattgefunden hat. Die Gutschrift der Punkte erfolgt allerdings für das laufende Jahr.

Beispiel: Sie reichen im März 2026 die Zahnvorsorge aus 2024 und aus 2025 ein. Sie erhalten 2026 für beide Maßnahmen die volle Punktzahl gutgeschrieben, da es sich um unterschiedliche Bonuszeiträume handelt.

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