Bis wann kann ich Rechnungen für Gesundheitsleistungen einreichen?
Sie können die Rechnung Ihrer Gesundheitsleistungen noch bis zu zwei Jahre nach dem Datum der Ausstellung einreichen. Wir wandeln Ihre Bonuspunkte dann in einen Zuschuss um.
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Ihren Punktestand können Sie unter "Meine DAK" überprüfen oder über die DAK App.