Kinder und Jugendliche:
Versicherte unter 18 Jahren sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit. Einzige Ausnahme: Zu Fahrkosten müssen auch Kinder und Jugendliche eine Zuzahlung leisten (10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro pro Fahrt).
Krankenhausbehandlung:
Für Ihre Behandlung im Krankenhaus müssen Sie 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zuzahlen.
Ambulante und stationäre Kuren (Rehabilitationsmaßnahmen):
Sie zahlen grundsätzlich 10 Euro pro Tag für die Dauer der Rehabilitationsmaßnahme. Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen die Zuzahlung auf 28 Tage jährlich begrenzt wird: Beispielsweise, wenn Sie direkt vom Krankenhaus in die Anschlussheilbehandlung kommen. Die Zuzahlung für Ihre Zeit im Krankenhaus wird dabei angerechnet.
Heilmittel:
Sie tragen 10 Prozent der Kosten je Anwendung plus 10 Euro je Verordnung (Rezept).
Häusliche Krankenpflege:
Sie beteiligen sich mit 10 Prozent der Kosten für maximal 28 Tage im Jahr plus 10 Euro pro Verordnung (Rezept).
Soziotherapie und Haushaltshilfen:
Sie tragen 10 Prozent der täglichen Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro.
Zahnersatz:
Für Zahnersatz gibt es gesonderte Regelungen zur Eigenbeteiligung.