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Was ist eine Präqualifizierung?

Durch die Präqualifizierung erfüllen Sie die Grundvoraussetzungen zum Abschluss von Hilfsmittelverträgen. Das kostenpflichtige Prüfverfahren wird bei den Präqualifizierungsstellen (PQ-Stellen) beantragt und durchgeführt. Die Präqualifizierung ist zwingende Voraussetzung zum Abschluss eines Vertrags nach § 127 Abs. 1 und 2 SGB V. Sie wird von allen gesetzlichen Krankenkassen anerkannt.

Bei vollständig eingereichten Antragsunterlagen ist ihre Präqualifizierungsstelle verpflichtet, innerhalb von acht Wochen über ihren Antrag zu entscheiden.

Weitere Informationen zur Präqualifizierung erhalten Sie auf dieser Seite vom GKV-Spitzenverband.

Was geschieht, wenn Sie keine Präqualifizierung nachweisen?

Der Nachweis muss von der Präqualifizierungsstelle innerhalb von einer Woche nach Ausstellen der Präqualifizierungs-Urkunde elektronisch an den GKV-Spitzenverband übermittelt werden. Dieser verteilt die Präqualifizierungsdaten dann an die einzelnen Krankenkassen. Die Datenübermittlung kann bis zu drei Wochen dauern.

Bei fehlender Präqualifizierung werden Kostenvoranschläge ab dem 1. Juni 2017 nur noch unter dem Vorbehalt genehmigt, dass spätestens zum Zeitpunkt der Einreichung der Rechnung die notwendige Präqualifizierung vorliegt. Liegt zu diesem Zeitpunkt keine Präqualifizierung vor, können wir die Versorgung nicht bezahlen.

Die DAK-Gesundheit ist bestrebt, die von Ihnen erbrachten Leistungen selbstverständlich vertragsgemäß zu vergüten. Um Rechnungsabsetzungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen zu kontrollieren, ob

  • Sie für alle Versorgungsbereiche ihres Unternehmens und ihrer Filialen präqualifiziert sind,
  • durch die Fortschreibung der PQ-Kriterien eine Verschiebung der Hilfsmittel in einen anderen PQ-Bereich erfolgt ist und eine Nachpräqualifizierung notwendig ist,
  • die Kostenvoranschläge und Abrechnungen mit dem richtigen Institutionskennzeichen eingereicht wurden.

Sofern auf Ihrem Zertifikat (bisher Präqualifizierungsurkunde) die von der DAK-Gesundheit als fehlend gemeldeten PQ-Bereiche enthalten sind, liegt ein Fehler in der Datenübertragung vor. Bitte nehmen Sie dann umgehend Kontakt mit Ihrer PQ-Stelle oder der DAK-Gesundheit (Verlinken auf Kontaktformular) auf.

Fragen & Antworten