Sicherheitshinweis

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Vorteile der MIP-Plattform

Mit der MIP-Plattform können Sie rund um die Uhr:

  • Kostenvoranschläge elektronisch übertragen
  • Direktaufträge und Versorgungsanfragen elektronisch erhalten
  • das Hilfsmittellager effektiv verwalten
  • in elektronischer Form vorgangsbezogen mit der DAK-Gesundheit kommunizieren
  • DAK-News mit Änderungen, Bearbeitungshinweisen, Besonderheiten zum eKV erhalten

Datenschutz und Sicherheit

Die Daten werden ausschließlich über Verbindungen übertragen, die den hohen Anforderungen der DAK-Gesundheit an den Datenschutz gerecht werden. So ist es ausgeschlossen, dass die Daten von Unbefugten eingesehen oder verändert werden können. Weiterhin werden lediglich die für die Bearbeitung zwingend erforderlichen Daten übertragen und nur im Zusammenhang mit der beantragten Versorgung verwendet.

Technische Voraussetzungen für den elektronischen Kostenvoranschlag

Die MIP-Hilfsmittel-Management-Schnittstelle steht allen Branchensoftware-Herstellern kostenlos zur Verfügung und bietet damit ein Roaming zu den marktüblichen eKV-Plattformen anderer Anbieter.

Hinweise zu den erforderlichen Angaben

Bitte tragen Sie alle Angaben gemäß den Verträgen ein. Es ist wichtig, dass Sie die richtige Kombination aus Hilfsmittelpositionsnummer, Hilfsmittelkennzeichen und gegebenenfalls Produktbesonderheit verwenden. Das gilt auch, wenn andere Hilfsmittelkennzeichen logischer erscheinen. Beispielsweise müssen Sie auch bei Folgeversorgungen das Hilfsmittelkennzeichen „Vergütungspauschale“ angeben, wenn im Vertrag das Hilfsmittelkennzeichen für die Folgevergütungspauschalen nicht vergeben wurde.

Alle Hilfsmittel, die in einem ursächlichen Zusammenhang stehen, können Sie mit einem einzigen elektronischen Kostenvoranschlag beantragen. Hilfsmittel, die keine Versorgungseinheit bilden, müssen Sie getrennt beantragen. Hier ein Beispiel:

  • Ein Rollstuhl und ein Sitzkissen werden über einen eKV beantragt
  • Ein Rollstuhl und ein Beatmungsgerät werden über zwei eKV beantragt

Die Genehmigung der DAK-Gesundheit gilt ausschließlich für den Betrieb, der das in der Kostenübernahmeerklärung ausgewiesene Institutionskennzeichen (IK) führt. Erfolgt die Leistungserbringung bzw. Abgabe des Hilfsmittels durch einen davon abweichenden Betrieb (anderes Leistungserbringer-IK), ist die Genehmigung zur Begründung der Abrechnung ungültig. Ein Anspruch auf nachträgliche Änderung der Kostenübernahmeerklärung besteht nicht.

Ihre Abrechnung muss mit den genehmigten Daten des eKV übereinstimmen. Es erfolgt ein maschineller Abgleich der Genehmigungs- und Rechnungsdaten. Bei Abweichungen können die Rechnungen leider nicht bezahlt werden.

Eingabehinweise für den elektronischen Kostenvoranschlag finden Sie in den "Hilfsmittelspezifischen Hinweisen der DAK-Gesundheit".

Fehlerhafte Eingaben im elektronischen Kostenvoranschlag

Bitte beachten Sie, dass es bei fehlerhaften Eingaben automatisch zu Korrekturen kommt, wenn beispielsweise der Preis, der Leistungserbringergruppenschlüssel, die Mehrwertsteuer oder die Zuzahlung nicht vertragskonform eingereicht werden. Sie müssen deshalb sicherstellen, dass bei allen eKV eine Kontrolle der zurückgespielten Daten erfolgt.