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Hier finden Sie immer den richtigen Ansprechpartner für Leistungen, die wir unseren Versicherten und Ihren Patienten nach der Entlassung aus der stationären Behandlung zur Verfügung stellen können.
Unsere Kundenberater in den Servicezentren helfen Ihnen gerne weiter und beantworten Ihre Fragen. In unserer Suche finden Sie die Anschrift und die Telefonnummer des nächstgelegenen Servicezentrums.
Unsere Ansprechpartner für Beatmungsentwöhnung erreichen Sie unter den folgenden Kontaktdaten:
Telefon: 040 2396-2872 oder 040 2396-2772
Bitte kennzeichnen Sie die Entlasspläne deutlich mit den Worten „Entlassplan“ und/oder „Entlassmanagement“ und senden Sie diese je nach Bundesland des Krankenhauses an die nachfolgenden Adressen.
Hinweis: An diese Adressen sollten keine Verordnungen geschickt werden.
Bundesland | Adresse | Faxnummer |
---|---|---|
Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Bremen und Baden-Württemberg | DAK-Gesundheit Postzentrum 22788 Hamburg | 040 3347094-2920 |
Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Bayern | DAK-Gesundheit Postzentrum 22776 Hamburg | 040 3347094-2930 |
Nordrhein-Westfalen, Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz | DAK-Gesundheit Postzentrum 22779 Hamburg | 040 3347094-2910 |
Unsere Ansprechpartner für häusliche Krankenpflege erreichen Sie unter den folgenden Kontaktdaten:
Telefon: 040 325 325 910
Fax: 040 325 325 911
Unsere Kundenberater in den Servicezentren informieren Sie gern zum Thema Haushaltshilfe. In unserer Suche finden Sie die Anschrift und die Telefonnummer der nächstgelegenen Servicezentrums.
Die Heilmittelversorgung kann durch alle zugelassenen Leistungserbringer in der Region erfolgen. Sollte im Einzelfall eine zugelassene Therapiepraxis nicht bekannt sein, helfen unsere Experten vor Ort gern weiter. In unserer Suche finden Sie die Anschrift und die Telefonnummer des nächstgelegenen Servicezentrums.
Bitte beachten Sie die Heilmittel-Richtlinien. Danach muss eine Behandlung nach der Verordnung im Entlassmanagement innerhalb von sieben Kalendertagen nach der Entlassung begonnen werden. Die Verordnung erfolgt auf besonders gekennzeichneten Vordrucken gemäß der Muster 13 (Physiotherapie/Podologie), 14 (Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie) oder 18 (Ergotherapie).
Wichtige Information: Hilfsmittelverordnungen sollten möglichst drei Tage vor der Entlassung bei unseren Vertragspartnern vorliegen, um die häusliche Versorgung sicherzustellen.
Unsere Vertragspartner finden Sie schnell und einfach mit dem Hilfsmittellotsen.
Für einen direkten Kontakt zu unseren Hilfsmittel-Experten können Sie
den Rückrufwunsch nutzen
Haben Sie Fragen zur Kostenübernahme, Organisation oder Verordnung von Krankenfahrten- und transporten?
Dafür haben wir die richtigen Ansprechpartner, die Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Telefon: 040 325325 957
Unsere Kundenberater in den Servicezentren informieren Sie gern zum Thema Pflege. In unserer Suche finden Sie die Anschrift und die Telefonnummer der nächstgelegenen Servicezentrums.
Bitte beachten Sie, dass auch für den Bereich der Rehabilitation der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gilt.
Wenn Sie Fragen zur Antragstellung oder zu unseren Kooperationspartnern haben, helfen Ihnen unsere Kundenberater in den Servicezentren gern weiter. In unserer Suche finden Sie die Anschrift und die Telefonnummer der nächstgelegenen Servicezentrums.
Hier finden Sie den Antrag auf Anschlussrehabilitation zum Download und Ausdrucken:
Informationen zu unserem Spezialisten-Netzwerk für die besondere Versorgung finden Sie hier:
Unsere Ansprechpartner für die spezielle Krankenbeobachtung (außerklinische Intensivpflege) erreichen Sie bei Fragen unter den folgenden Kontaktdaten:
Telefon: 0251 490997-1102 oder 0251 490997-1223.
Fax: 040 2396 4008