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Welche Gesundheitsleistungen für Kinder bezuschusst der AktivBonus Junior?

  • Mitgliedschaftsbeiträge im Fitnessstudio und Sportverein
  • Schutzausrüstungen, wie zum Beispiel Helme oder Protektoren
  • Eltern-Kind-Kurse, wie Babyschwimmen
  • Sehhilfen, wie Brillengläser und Kontaktlinsen
  • Sport- und Fitnessausrüstung, wie zum Beispiel Turnschschuhe
  • Körpermessgeräte, wie Fitness-Tracker
  • und vieles mehr

Hier finden Sie einen vollständigen Überblick:

Die besonderen Gesundheitsleistungen sind Leistungen, die wir für Sie und Ihre Kinder im Rahmen des Bonusprogramms zusammengestellt haben. Es sind Leistungen, die Sie in der Regel selbst bezahlen und nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Durch die Bonuspunkte erhalten Sie von uns einen Zuschuss zu den Kosten dieser Leistungen.

Lösen Sie Ihre Bonuspunkte für einen Zuschuss zu besonderen Gesundheitsleistung ein, entspricht der Wert eines Bonuspunktes 1,20 Euro.