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Besondere Gesundheitsleistungen sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Sie müssen sie in der Regel selbst bezahlen. Es kann sich dabei zum Beispiel um ärztliche Behandlungen, Sportkurse, Mitgliedschaftsbeiträge für Fitnessstudios und Sportvereine, Sehhilfen oder Sport- und Schutzausrüstungen handeln.
Falls Sie die Bonuspunkte Ihres Kindes für eine besondere Gesundheitsleistung nutzen, erhöhen wir den Wert der Punkte und damit den Zuschuss um 20 Prozent. Ein Bonuspunkt entspricht dann dem Wert von 1,20 Euro. Für Sport- und Fitnessausrüstungen verdoppeln wir den Punktewert sogar. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt 500 Euro jährlich.
Zu Sport- und Fitnessausrüstung gehören Kleidung, Schuhe, Sport- und Fitnessgeräte.