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Was kann mein Kind mit den Bonuspunkten machen?

Sie können die Bonuspunkte Ihrer Kinder als Geldprämie umwandeln. Für einen Bonuspunkt gibt es einen Euro. Die Auszahlung einer Geldprämie können Sie ganz einfach formlos beantragen, etwa per E-Mail, Post oder Telefon.

Oder Sie nutzen die Punkte für einen Zuschuss zu besonderen Gesundheitsleistungen. Diese haben wir speziell für unsere Versicherten im Bonusprogramm zusammengestellt.


Besondere Gesundheitsleistungen sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Sie müssen sie in der Regel selbst bezahlen. Es kann sich dabei zum Beispiel um ärztliche Behandlungen, Sportkurse, Mitgliedschaftsbeiträge für Fitnessstudios und Sportvereine, Sehhilfen oder Sport- und Schutzausrüstungen handeln.

Falls Sie die Bonuspunkte Ihres Kindes für eine besondere Gesundheitsleistung nutzen, erhöhen wir den Wert der Punkte und damit den Zuschuss um 20 Prozent. Ein Bonuspunkt entspricht dann dem Wert von 1,20 Euro. Für Sport- und Fitnessausrüstungen verdoppeln wir den Punktewert sogar. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt 500 Euro jährlich.

Zu Sport- und Fitnessausrüstung gehören Kleidung, Schuhe, Sport- und Fitnessgeräte.