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Sie können die Rechnung Ihrer besonderen Gesundheitsleistungen noch zwei Jahre lang nach dem Datum der Ausstellung einreichen und Ihre Bonuspunkte dafür nutzen.
Beispiel: Waren Sie am 1.6.2020 bei einer Osteopathiebehandlung, können Sie noch bis zum 31.5.2022 Ihre vorhandenen Bonuspunkte in einen Zuschuss zu den Kosten dieser Rechnung eintauschen.
Für diese besonderen Gesundheitsleistungen erhalten Sie von uns einen Zuschuss.