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Als Anerkennung für den Einsatz in der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Sonderzahlungen oder Sachleistungen in Höhe von bis zu 1.500 Euro steuer- und beitragsfrei gewähren.
Die „Corona-Zulage“ ist nicht branchengebunden. Jeder Arbeitgeber kann sie ohne Abgabeverpflichtung zahlen. Eine Entgeltumwandlung ist nicht möglich.
Voraussetzungen für dieses steuerfreie und sozialversicherungsfreie Arbeitsentgelt sind, dass