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„Corona-Zulage“: Steuer- und beitragsfreie Prämie vom Arbeitgeber

Als Anerkennung für den Einsatz in der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Sonderzahlungen oder Sachleistungen in Höhe von bis zu 1.500 Euro steuer- und beitragsfrei gewähren.
Die „Corona-Zulage“ ist nicht branchengebunden. Jeder Arbeitgeber kann sie ohne Abgabeverpflichtung zahlen. Eine Entgeltumwandlung ist nicht möglich.

Voraussetzungen für dieses steuerfreie und sozialversicherungsfreie Arbeitsentgelt sind, dass

  • die Beschäftigten es zwischen dem 1. März 2021 und dem 31. März 2022 erhalten

    und
  • Arbeitgeber diese Beihilfen, Unterstützungen oder Sachleistungen zusätzlich zum Arbeitslohn zahlen.