Krankenversicherung für Rentner
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner
Als Rentner die freie Zeit genießen – das geht nur, wenn Sie gesund sind und bleiben. Bei der DAK-Gesundheit möchten wir genau das für Sie. Und im Krankheitsfall sind Sie bei uns bestens versorgt.
Vorteile für Rentner bei der DAK-Gesundheit
Die DAK-Gesundheit ist eine Krankenkasse für alle Lebensphasen. Mit passenden Angeboten und ausgezeichnetem Service sind wir auch im Alter an Ihrer Seite. Profitieren Sie als Rentner zum Beispiel von diesen Vorteilen:
- Spezialisten-Netzwerk für besondere Behandlungen
- Online-Coachings
- Bezuschussung von Gesundheitskursen
- Erreichbarkeit rund um die Uhr
- Gesundheitsprogramme für chronische Erkrankungen
Beiträge für versicherungspflichtige Rentner
Wenn Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, gilt für Sie in Deutschland die Versicherungspflicht. Das bedeutet, Sie müssen sich als Rentner in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Diese können Sie frei wählen. Erfüllen Sie gewisse Voraussetzungen für die Rentenversicherungspflicht nicht, können Sie sich in vielen Fällen freiwillig bei der DAK-Gesundheit versichern.
Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung für versicherungspflichtige Rentner beträgt 14,6 Prozent. Hinzu kommt bei der DAK-Gesundheit ein kassenindividueller Zusatzbeitragssatz von 1,5 Prozent, somit 16,1 Prozent. Sie zahlen 8,05 Prozent, die Hälfte des Beitragssatzes. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt die übrigen 8,05 Prozent. In der Pflegeversicherung zahlen Sie den Beitrag in Höhe von 3,05 Prozent bzw. 3,30 Prozent als Kinderlose allein.
Sind Sie in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert, zahlen Sie Beiträge aus folgenden Einkommen:
- Gesetzliche Rente von der Deutschen Rentenversicherung
- Ausländische gesetzliche Renten
- Versorgungsbezüge aus dem In- und Ausland, wie zum Beispiel Betriebsrenten, Pensionen, Renten der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (zum Beispiel VBL), Lebensversicherungen aus einer Direktversicherung (davon werden für höchstens 120 Monate monatlich 1/120 der Zahlung berücksichtigt), Renten der Versorgungseinrichtungen für besondere Berufsgruppen (zum Beispiel Ärzte oder Architekten)
- Einkommen aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit
Beiträge zahlen Sie nur bis zu einer Höchstgrenze, der Beitragsbemessungsgrenze von 4.537,50 Euro monatlich. Falls Sie nicht mehr als 155,75 Euro (2019) pro Monat Einkommen aus Versorgungsbezügen und nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit haben, zahlen Sie dafür keine Beiträge.
Beiträge für freiwillig versicherte Rentner
Freiwillig versicherte Rentner zahlen den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag aus ihrem gesamten monatlichen Einkommen. Sie können einen Zuschuss beim Rentenversicherungsträger für die Beiträge auf Ihre gesetzliche Rente beantragen. Der Rentenversicherungsträger zahlt ihn zusammen mit Ihrer Rente an Sie aus. Die Beiträge auf alle anderen Einkommensarten zahlen Sie allein.
Je nach Einkommen gelten der allgemeine oder der ermäßigte Beitragssatz. Der allgemeine Beitragssatz von 16,1 Prozent - inklusive Zusatzbeitrag - gilt bei freiwillig versicherten Rentnern zum Beispiel für folgende Einkommensarten:
- Renten
- Versorgungsbezüge, zum Beispiel Betriebsrenten
- Pensionen
- Waisengeld
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
Der ermäßigte Beitragssatz von 15,5 Prozent wird bei folgenden Einkommensarten angewendet:
- Unterhalt, der aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen gezahlt werden muss
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen, Aktien und Ähnlichem
- steuerpflichtige Veräußerungsgewinne
- Überbrückungsgeld
Für freiwillig versicherte Rentner gilt eine Mindest- und eine Höchsteinnahmegrenze. Beiträge müssen Sie höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 4.537,50 Euro monatlich (2019) zahlen. Alle weiteren Einnahmen sind beitragsfrei. Die Mindesthöhe für die Berechnung der Beiträge beträgt 1038,33 Euro monatlich. Dieser Betrag ist gesetzlich festgelegt. Aus diesem Einkommen wird Ihr Beitrag mindestens berechnet, selbst wenn Sie weniger Einnahmen haben.
Krankenversicherung | |
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Allgemeiner Beitragssatz für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung | 14,6% |
Kassenindividueller Zusatzbeitrag | 1,5% |
Kassenindividueller Gesamtbeitragssatz | 16,1% |
Anteil Rentenversicherungsträger | 8,05% |
Anteil Rentner | 8,05% |
Ermäßigter Beitragssatz | 14% |
Kassenindividueller Gesamtbeitragssatz für ausländische gesetzliche Renten | 8,05% |
Pflegeversicherung | |
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Allgemeiner Beitragssatz | 3,05% Der Beitrag ist allein vom Mitglied/Rentner zu tragen |
Beitragssatz für Kinderlose | 3,3% |