
Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat die DAK-Gesundheit eine Selbstverwaltung. Das Organ dieser Selbstverwaltung ist der Verwaltungsrat, der sich aus 30 ehrenamtlichen Mitgliedern zusammensetzt.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat die DAK-Gesundheit eine Selbstverwaltung. Das Organ dieser Selbstverwaltung ist der Verwaltungsrat, der sich aus 30 ehrenamtlichen Mitgliedern zusammensetzt.


Rund um die Uhr und zum Ortstarif