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Rollstühle

Rollstühle: Junge Frau fährt im Rollstuhl durch den sonnigen Park.

Ist das Hilfsmittel Rollstuhl medizinisch notwendig und für den jeweiligen Patienten geeignet? Dann steht einer Kostenübernahme durch die DAK-Gesundheit nichts im Wege. Ob ein Standardgreifreifenrollstuhl oder ein Leichtgewichtmodell benötigt wird, entscheidet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin.

Kostenübernahme

Die Kosten für einen Standard- oder Leichtgewichtrollstuhl mit Greifreifen übernimmt die DAK-Gesundheit im Rahmen von Pauschalen. Er wird Ihnen leihweise zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist bei der erstmaligen Versorgung eine ärztliche Verordnung. Diese gilt für eine Kurzzeitmiete von drei Monaten oder einen Zeitraum von maximal vier Jahren. Für die weitere Versorgung erklären Sie lediglich gegenüber dem Vertragspartner, dass Sie den Rollstuhl weiterhin benötigen.

Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzliche Hilfsmitte-Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen. Private Aufzahlungen können entstehen, wenn Sie sich einen Wunschrollstuhl aussuchen.

Exklusiv für Sie vertraglich geregelt

  • einen Standardgreifreifen- oder Leichtgewicht-Standardgreifreifenrollstuhl, der den jeweiligen gesetzlichen Regelungen und Normen sowie den technischen und medizinischen Anforderungen entspricht
  • Seitenteile abklappbar/abnehmbar, wahlweise kurz oder lang
  • Antriebs- und Lenkräder pannensicher bereift
  • Greifreifen aus Aluminium oder Edelstahl, mit Antriebsrad verschraubt
  • Feststellbremse
  • Gebrauchsstabile Ausführung (Bruchsicherheit)
  • zusätzlich bei Leichtgewicht-Standardgreifreifenrollstühlen :
    • über Schnellkupplung (Steckachsen etc.) abnehmbare Antriebsräder mit Greifreifen
    • Leergewicht bis höchstens 18 kg bei Sitzbreite 43-45 cm in der Basisausstattung bestehend aus Rahmen, Sitz- und Rückenbezug, Armlehnen, Fußstützen (Standard), Bremsen, Rädern
  • immer eine Bedienungsanleitung
  • zusätzliches Zubehör und Zurüstungen, wenn es im individuellen Versorgungsfall medizinisch notwendig ist:
    • Trommelbremse für Begleitperson
    • Beinstützen, Amputationsbeinstützen und Fußauflagen abnehmbar, wegschwenkbar, hochschwenkbar/winkelverstellbar, längen- /höhenverstellbar, geteilt oder durchgehendes Fußbrett
    • höhenverstellbare Armlehnen
    • Bremshebelverlängerung
    • Radstandsverlängerung
    • Sitzkissen Standard bis 6 cm einschließlich Bezug, alle Größen
    • Sicherheitsgurt
    • Standard Therapietisch
    • Passive Beleuchtung
    • Stockhalter
    • Sicherheitsräder zur Verhinderung des Kippens nach hinten
    • Höhenverstellbarkeit der abrutschsicheren Schiebegriffe
    • Steckachse
    • Ankippbügel/Ankipphilfe
  • Nutzgewicht bis zu 125 kg
  • Bedarfsabhängige Beratung und Erprobung
  • Individuelle Anpassung/Einstellungen und persönliche Lieferung
  • Bedarfsabhängige Einweisung bzw. der von Ihnen beauftragten Betreuungsperson in den sachgerechten Gebrauch
  • nach Lieferung bedarfsabhängige Anpassungen und eventuelle Nachbetreuung des Versicherten
  • notwendige Reparaturen einschließlich Austausch-/Umversorgungen, wenn eine Reparatur nicht durchgeführt werden kann oder unwirtschaftlich ist
  • Aufklärung bei Wunschmodellen über die Höhe die Mehrkosten und dass während dieser Zeit ggf. anfallende Folgekosten für Zubehör, Reparaturen und sonstige Dienstleistungen am Hilfsmittel, Austauschversorgungen o.ä. von der DAK-Gesundheit nicht übernommen werden
  • einen Erstkontakt spätestens innerhalb von einem Arbeitstag nach Auftragserteilung
  • Auslieferung spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Auftragserteilung
  • Beratung über die Handhabung und Pflege des Hilfsmittels, falls erforderlich auch an einem vorübergehenden Aufenthaltsort des Versicherten innerhalb Deutschlands (z.B. Krankenhaus, Pflegeeinrichtung).
  • erforderliche Nachbetreuung, unabhängig von eventuell erforderlichen Reparaturen
  • Hausbesuche dürfen nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihnen erfolgen
  • produktspezifisch geschultes Fachpersonal
  • telefonische Erreichbarkeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 17 Uhr
  • technischen Notdienst mit unverzüglicher Reparatur oder Austausch gegen einen funktionsähnliche und -fähige Rollstuhl, spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen
  • kostenfreie Rückgabe und Entsorgung, spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen

Vertragspartner

Sie haben die freie Auswahl unter den Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.

Rückgabe

Wenn Sie Ihren Rollstuhl nicht mehr benötigen, informieren Sie bitte Ihren Vertragspartner.

Fragen und Antworten

Ich habe ein Rezept für einen Rollstuhl bekommen. Und jetzt?

Die DAK-Gesundheit hat  Verträge mit erfahrenen Anbietern aus dem Reha-Fachhandel abgeschlossen. Welche Vertragspartner Ihre Region mit Rollstühlen beliefern, können Sie ganz einfach unserem Hilfsmittellotsen entnehmen. Alternativ helfen Ihnen natürlich auch gerne unsere Kundenberater im DAK Beraterchat oder in einem DAK-Servicezentrum in Ihrer Nähe
Senden Sie Ihre ärztliche Hilfsmittel-Verordnung einfach zusammen mit Ihren Kontaktdaten an einen Vertragspartner  – per Post, Fax oder E-Mail. Bitte kontrollieren Sie vorab, ob Ihre persönlichen Daten auf der ärztlichen Verordnung richtig eingetragen sind, und geben Sie unbedingt Ihre Telefonnummer mit an. Alternativ können Verordnungen für Rollstühle auch in einem DAK-Servicezentrum in Ihrer Nähe abgegeben werden. Wir kümmern uns dann für Sie um alles Weitere. 

Wie bekomme ich meinen Rollstuhl – und wie lange dauert das?

Unser Vertragspartner meldet sich innerhalb von einem Arbeitstag bei Ihnen, sobald ihm Verordnung und Auftrag vorliegen. Er berät Sie und stimmt mit Ihnen die Lieferung des Rollstuhls ab. Sie bekommen Ihren Rollstuhl innerhalb von zwei Arbeitstagen, nachdem die DAK-Gesundheit dem Anbieter den Auftrag für das Hilfsmittel erteilt hat, direkt nach Hause geliefert. Selbstverständlich können Sie auch einen späteren Zeitpunkt vereinbaren.

Alle unsere Vertragspartner garantieren geprüfte Qualität der Hilfsmittel. Für Reparaturen oder Ersatzlieferungen gilt die Kostenübernahme durch Ihre DAK-Gesundheit. Bitte bewahren Sie die Kontaktdaten Ihres Anbieters sicherheitshalber auf. Sie erhalten Ihren Rollstuhl leihweise. Wenn Sie das Hilfsmittel nicht mehr brauchen, endet auch Ihre Leihfrist, der Anbieter holt den Rollstuhl dann wieder bei Ihnen ab.

Welche Kosten entstehen Patienten für Rollstühle?

Der Anbieter rechnet direkt mit der DAK-Gesundheit ab. Für Sie fallen für ärztlich verordnete Rollstühle bis auf die gesetzliche Zuzahlung grundsätzlich keine Kosten an. Nur wenn Sie eine Sonderausstattung oder ein besonderes Produkt haben möchten, zahlen Sie möglicherweise mehr. Der Anbieter muss Sie darüber aufklären, welche Produkte zu Mehrkosten führen und für welche Rollstühle die volle Kostenübernahme der DAK-Gesundheit gilt.

An wen wende ich mich mit weiteren Fragen zum Thema Rollstühle?

Alle Fragen zu Rollstühlen beantworten Ihnen gern der für Ihre gerne unsere Vertragspartner. Oder wenden Sie sich an einen Kundenberater in einem DAK-Servicezentrum in Ihrer Nähe. Wir helfen Ihnen gerne oder vermitteln Ihnen die Kontaktdaten der Vertragspartner .
Aktualisiert am:
040 325 325 555

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