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Kann ich weitere Pflegeleistungen neben der Tages- und Nachtpflege bekommen?

Ja, Sie können weitere Leistungen bekommen, eine Anrechnung der Tages- und Nachtpflege erfolgt nicht.

Wenn Sie in einem Pflegegrad zwischen 2 und 5 eingestuft sind, können Sie zusätzlich Pflegeleistungen wie Pflegesachleistung, Pflegegeld oder die Kombinationsleistung nutzen.
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