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Wie lange habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld?

  • Elternpaare: Beide Elternteile haben in den Jahren 2024 und 2025 Anspruch auf jeweils 15 Kinderkrankengeldtage pro Kind.

  • Alleinerziehende haben je Kind Anspruch auf Kinderkrankengeld für 30 Arbeitstage im Kalenderjahr.

  • Bei drei und mehr Kindern: Beide Elternteile haben Anspruch auf jeweils maximal 35 Kinderkrankengeldtage im Jahr. Alleinerziehende haben Anspruch auf Kinderkrankengeld für insgesamt maximal 70 Arbeitstage pro Jahr.

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