Umlage- und Erstattungssätze
Die unterschiedlichen Erstattungs- und Umlagesätze entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle. Bei der U1 haben Sie die Wahl zwischen vier verschiedenen Sätzen. Sie können sich die entsprechende Wahlerklärung gleich hier herunterladen und ausdrucken oder natürlich auch bei Ihrer DAK-Gesundheit vor Ort anfordern.
Aktuelle Umlagetabelle zum Ausdrucken (pdf, 29 KB)
Ehemalige Umlagebeträge der BKK Gesundheit und der BKK Axel Springer (pdf, 500 KB)
Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (U1)
| Erstattungssatz | Umlagesatz 2013 | Umlagesatz 2012 | Umlagesatz 2011 | |
|---|---|---|---|---|
| 70% | 1,9% | 1,8% | 1,8% | Regelsatz grundsätzlich ohne Antrag |
| 50% | 1,2% | 1,1% | 1,1% | Wahlerklärung herunterladen |
| 60% | 1,6% | 1,5% | 1,5% | Wahlerklärung herunterladen |
| 80% | 3,9% | 3,9% | 3,9% | Wahlerklärung herunterladen |
Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft (U2)
| Erstattungssatz | Umlagesatz 2013 | Umlagesatz 2012 | Umlagesatz 2011 |
|---|---|---|---|
| 100%* | 0,32% | 0,33% | 0,33% |
* Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 14 MuSchG) wird zu 100 Prozent erstattet.
Bei Beschäftigungsverboten (§ 11 MuSchG) werden 100 Prozent des fortgezahlten Bruttoarbeitsentgelts erstattet. Zusätzlich werden bei Beschäftigungsverboten die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag pauschal mit 20 Prozent erstattet, höchstens jedoch die tatsächlich zu entrichtenden Beiträge.
Berechnung der Umlagebeträge
Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 23a SGB IV) bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt. Die Berechnung erfolgt vom Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung:
2013 West 5.800,00 Euro / Ost 4.900,00 Euro
2012 West 5.600,00 Euro / Ost 4.800,00 Euro
2011 West 5.500,00 Euro / Ost 4.800,00 Euro
Knappschaft – Bahn – See
2013 West 7.100,00 Euro / Ost 6.050,00 Euro
2012 West 6.900,00 Euro / Ost 5.900,00 Euro
2011 West 6.750,00 Euro / Ost 5.900,00 Euro
Weitere Informationen erhalten Sie über die Beitragssatzdatei der ITSG.
