Privatpatient beim Arzt und Zahnarzt.
DAKplus Kostenerstattung
Mit DAKplus Kostenerstattung erhalten Sie inklusive der DAK-Vorleistungen 90% des Rechnungsbetrages (Höchstsatz GOÄ/GOZ 3,5fach) für privatärztliche/-zahnärztliche ambulante Behandlungen, die durch einen Vertragsarzt/Vertragszahnarzt erbracht werden.
Erfolgt keine Vorleistung der DAK, so entfällt eine Erstattung aus dem Tarif DAKplus Kostenerstattung. Dieser Tarif kann nur gewählt werden, wenn bei der DAK das Kostenerstattungsprinzip gewählt wurde. Der Tarif kann mit allen weiteren Tarifen des DAKZusatzSchutzes kombiniert werden.
Die Leistungen im Überblick.
- Übernahme der erstattungsfähigen Aufwendungen für privatärztliche ambulante Heilbehandlungen
- Übernahme der erstattungsfähigen Aufwendungen für privatzahnärztliche ambulante Behandlungen
- Erstattung von ärztlich verordneten Arznei- und Verbandmitteln
- Übernahme der Kosten für ärztlich verordnete Heilmittel
Nicht erstattungsfähig sind Kosten für:
- Heilpraktikerleistungen
- Psychotherapie
- Zahnersatz, Inlays und Implantate
- Brille
- Hilfsmittel
Kein Höchstaufnahmealter!
Broschüre und Antrag
Sie können sich hier die Broschüre und den Antrag als pdf herunterladen:
Broschüre inkl. Beiträge DAKplus Kostenerstattung
Antrag DAKplus Kostenerstattung
- Zum
Download der Verbraucherinfos







