Der Verwaltungsrat
Die DAK-Gesundheit ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit
Selbstverwaltung. Das Organ der Selbstverwaltung ist der Verwaltungsrat. Er geht grundsätzlich aus den Sozialwahlen hervor, die alle sechs Jahre stattfinden, das nächste Mal im Jahre 2017. Aufgrund der Vereinigung der Deutschen Angestellten-Krankenkasse, der BKK Gesundheit und der Betriebskrankenkasse Axel Springer zum 01.01.2012 zur DAK-Gesundheit besteht die Besonderheit, dass das Bundesversicherungsamt als zuständige Aufsichtsbehörde den Verwaltungsrat berufen hat. Grundlage hierfür war ein am Ergebnis der Sozialwahl 2011 orientierter gemeinsamer Besetzungsvorschlag der Verwaltungsräte der fusionierenden Krankenkassen.
Wer ist der Verwaltungsrat?
Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit hat 30
Mitglieder (28 Versicherten- und 2 Arbeitgebervertreter). Sie arbeiten ehrenamtlich und sind wirtschaftlich nicht von der Kasse abhängig. Ihre unterschiedliche Herkunft, z. B. regional und beruflich, entspricht der Vielfalt der Mitglieder der DAK-Gesundheit als bundesweiter Solidargemeinschaft und modernem Gesundheitsdienstleister. Die Verwaltungsratsmitglieder sind in der Regel selbst bei der DAK-Gesundheit versichert und kennen daher "ihre Kasse" aus eigenem Erleben. Ihnen ist Gesundheitspolitik vom "grünen Tisch aus" fremd. Übrigens: Der Verwaltungsrat der Krankenkasse DAK-Gesundheit ist zugleich der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit-PFLEGEKASSE.
Was macht der Verwaltungsrat?
Der Verwaltungsrat entspricht im weitesten Sinne dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft. Er trifft alle Entscheidungen, die für die DAK-Gesundheit von grundsätzlicher Bedeutung sind. Er legt die Grundzüge ihrer Geschäftspolitik fest, z.B. in Leitlinien für die Arbeit des Vorstandes und bestimmt damit ihren Kurs. Der
Vorstand hat die Aufgabe, dies umzusetzen. Er ist für alle Verwaltungsangelegenheiten und für das gesamte operative Geschäft zuständig. Der Verwaltungsrat wählt die Mitglieder des Vorstandes für bis zu sechs Jahre; die Wiederwahl ist möglich. Weitere wichtige Aufgaben des Verwaltungsrates sind, den Haushalt und die Satzung der DAK-Gesundheit zu beschließen. Damit entscheidet er beispielsweise über freiwillige Leistungen. In Leitlinien für die Arbeit des Vorstands legt der Verwaltungsrat zudem seine Vorstellungen u. a. zur Gesundheits- und Sozialpolitik der DAK-Gesundheit fest. Bei seiner Arbeit kommt der Verwaltungsrat mit allen Geschäftsfeldern der DAK-Gesundheit in Berührung. Darüber hinaus vertritt er seine Vorstellungen und Forderungen auch in der Öffentlichkeit und gegenüber der Politik.
Die Sitzungen des Verwaltungsrats sind grundsätzlich öffentlich.
weiterführende Links
Selbstverwaltung
Mitglieder des Verwaltungsrats
Listenträger
Fachausschüsse
Widerspruchsausschüsse
Sitzungstermine des Verwaltungsrates der DAK-Gesundheit/DAK-Gesundheit-PFLEGEKASSE
Aktuelle Meldungen
E-Mail an den Verwaltungsrat: verwaltungsrat@dak.de








