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Persönliche Karte. Perfekter Schutz.

Damit Ihre elektronische Gesundheitskarte vor Missbrauch geschützt ist, wird sie zur eindeutigen Identifikation auf der Vorderseite Ihr Passbild enthalten.
Kinder unter 15 Jahre benötigen noch kein Passbild. Wer beim Herstellen seines Passbildes nicht mitwirken kann, kann sich von der Passbildpflicht befreien lassen.
(Rechtliche Grundlage dafür ist § 291 a Fünftes Sozialgesetzbuch, SGB V).

Die Fotodarstellung orientiert sich an der Passmusterverordnung. Hier einige Fakten zur Orientierung:
Ihr Passbild muss aktuell, sauber und unbeschädigt sein, sowie scharf, kontrastreich und klar.
Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet und vollständig erkennbar sein (z. B. keine Kopfbedeckung oder Gegenstände, die das Gesicht oder Teile des Gesichts verdecken).
Das Bild sollte keine spiegelnden Reflexe (z. B. durch Brillengläser) enthalten.
Im Hintergrund sollten keine störenden Elemente und/oder Schatten sein.
Das Bild sollte eine bestimmte Größe haben.

DAK-Versicherte erhalten rechtzeitig vor Einführung der eletronischen Gesundheitskarte Ihre persönlichen Unterlagen und Informationen für die Bildeinreichung von uns. Bitte warten Sie diese Post ab.

weiterführende Links


Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.deWeitere Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte.

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