DAKpro Balance
Teilnahmebedingungen für DAKpro Balance
Für wen ist der Tarif geeignet?
Prinzipiell ist DAKpro Balance für alle DAK Kunden geeignet, welche
- selten medizinische Leistungen in Anspruch nehmen,
- bereit sind, gegebenenfalls einen bestimmten Eigenanteil zu tragen,
- ihren Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung senken möchten.
Wer darf teilnehmen?
Teilnehmen kann jedes DAK-Mitglied ab dem 18. Geburtstag sowie die bei der DAK familienversicherten Angehörigen. Die Teilnahme kann nur vom Mitglied selbst erklärt werden. Ausgenommen sind:
- Auszubildende mit Einkünften bis 325 Euro
- Mitglieder, deren Beiträge vollständig von Dritten getragen werden
- Mitglieder, welche ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben (auch Grenzgänger)
Einschränkungen
- Eine Kombination mit dem Individualtarifen DAKplus Kostenerstattung oder DAKpro Partner 5 ist nicht möglich.
- Die gleichzeitige Teilname an einem DMP ist nicht möglich, hierdurch eine dauerhafte Medikation und Arztbesuche in regelmäßigen Abständen erforderlich sind.
- Neben der Teilnahme an DAKpro Balance kann nicht zusätzlich die Gesundheitsprämie in Anspruch genommen werden.
Beginn, Laufzeit und Kündigungsfrist
Eine Aufnahme in DAKpro Balance ist jederzeit möglich. Nach Vertragsabschluss besteht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von drei Jahren. Wird der Tarif nicht drei Monate vor Ablauf der Bindungsfrist gekündigt, verlängert er sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Während dieser Zeit können Sie Ihre Mitgliedschaft in der DAK nicht kündigen.
Auszahlung der Prämien
Zusatzprämien
Generell können Sie wählen, ob Sie die Zusatzprämien auf Ihr Konto überwiesen haben möchten oder in Form von Bonuspunkten im gesundAktivBonus gut geschrieben haben möchten. Mit der Vertragsbestätigung erhalten Sie von Ihrem DAK Servicezentrum Formblätter für die Nachweise zur Zusatzprämie. Wenn Sie uns die Nachweise zugeschickt haben und die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie die Beträge umgehend.
Grundprämie
Eine Auszahlung der garantierten jährlichen Grundprämie kann hingegen erst mit gewisser Zeitverzögerung erfolgen, da diese mit Ihrem Selbstbehalt verrechnet wird und die Abrechnung der DAK mit ihren Vertragspartnern (z.B. Arzte, Apotheker) mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.
Datenschutz
Für die Berechnung Ihres Selbstbehaltes ist es erforderlich, alle relevanten Abrechnungsdaten auszuwerten (§ 284 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 SGB V i.V.m. § 53 SGB V). Die Abrechnungsdaten werden in einem Leistungskonto dargestellt und zu Prüfungs- und Beratungszwecken genutzt. Die Daten werden während der Laufzeit dieses Tarifes - jedoch maximal vier Jahre - aufbewahrt und anschließend gelöscht.








