DAKpro Krankengeld für Arbeitnehmer
Erweiterung der finanziellen Sicherheit für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mindestens sechs Wochen sind gesetzlich vom Krankengeldanspruch ausgeschlossen. Als DAK-Versicherte haben Sie seit 01. August 2009 die Möglichkeit, einen gesetzlichen Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit zu wählen. Sie zahlen dafür anstelle des ermäßigten Beitragssatzes (14,9%) den allgemeinen Beitragssatz (15,5%).
Mit dem Angebot DAKpro Krankengeld können Sie zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld Ihren Einkommensverlust vom 15. bis 42. Tag einer Arbeitsunfähigkeit ausgleichen.
Ohne Gesundheitsprüfung:
- Es gibt keine Gesundheitsprüfung.
- Wir erheben keine Risikozuschläge wegen Vorerkrankungen oder nach Art und Schwere der Tätigkeit.
- Wir schließen aus diesen Gründen niemanden vom Versicherungsschutz aus.
- Die Prämien sind für Männer und Frauen gleich günstig.
- Es gibt keine Altersstaffelung.
- Während des Bezuges von Krankengeld zahlen sie keine Prämie für den Wahltarif und sind beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Weitere Informationen zum Wahltarif DAKpro Krankengeld finden Sie hier zum Herunterladen:
Flyer zum Wahltarif DAKpro Krankengeld
Wir beraten Sie gern, um für Sie die optimale Krankengeldabsicherung zu finden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch oder Ihren Anruf.
Ihre DAK finden Sie
hier.
Per Telefon: DAKdirekt 0180 1 325325 (24 Stunden an 365 Tagen –3,9 Ct./Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom, max. 42 Ct./Min. aus den Mobilfunknetzen).







