Existenzgründer
Günstige Beiträge für selbstständige Existenzgründer, die Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit beziehen.
Wer durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit seine Arbeitslosigkeit beendet, kann durch die Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss für die Existenzgründung erhalten. In erster Linie ist dies seit dem 01.08.2006 der Gründungszuschuss, der die bisherigen Förderleistungen Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) abgelöst hat.
Der Gründungszuschuss wird in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes, zuzüglich einer Pauschale in Höhe von monatlich 300,00 EUR zur sozialen Sicherung gezahlt. Die Förderungsdauer beträgt 9 Monate. Die Pauschale kann darüber hinaus für weitere 6 Monate gewährt werden.
Als weitere Förderleistung ist ein Einstiegsgeld vorgesehen, das bis zu 24 Monate gewährt werden kann. Über die verschiedenen Förderleistungen, deren Voraussetzungen, die Höhe der Leistung sowie die Antragstellung, informiert die Agentur für Arbeit.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Auch die DAK-Kranken- und Pflegeversicherung ist für Selbstständige, die eine Förderleistung von der Arbeitsagentur erhalten, besonders günstig: Die Berechnung der Beiträge beginnt hier bereits bei einer unteren Grenze von monatlich 1.277,50 EUR (zum Vergleich: Für andere Selbstständige liegt diese Grenze bei monatlich 1.916,25 EUR).
Der günstigste Monatsbeitrag beträgt somit 182,68 EUR (ohne Krankengeldanspruch)/ 190,35 EUR (mit Krankengeldanspruch) in der Kranken- und 24,91 EUR in der Pflegeversicherung (ggf. 28,11 EUR bei Zuschlag für Kinderlose nach dem KiBG). Sollten Sie als DAK-Mitglied eine Förderleistung von der Arbeitsagentur beziehen, teilen Sie dies bitte Ihrer
DAK-Geschäftsstelle mit.









