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Wie kann ich den Zusatzbeitrag bezahlen?

Am einfachsten geht es, wenn Sie der DAK eine Einzugsermächtigung erteilen. Den entsprechenden Vordruck dazu finden Sie unter Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.de www.dak.de/einzug.
Sie können aber natürlich auch per Überweisung oder Dauerauftrag bezahlen. Die Zahlung des Zusatzbeitrages ist möglich:

  • monatlich, jeweils zum 15. des Folgemonats,
  • vierteljährlich, jeweils zu Beginn des Zahlungszeitraums,
  • halbjährlich, jeweils zu Beginn des Zahlungszeitraums oder
  • jährlich, jeweils zu Beginn des Zahlungszeitraums.

Bonuspunkte und Wahlprämien

Unter bestimmten Voraussetzungen können Bonuspunkte und Prämien aus Wahltarifen mit dem Zusatzbeitrag verrechnet werden:
Bonuspunkte aus dem gesundAktivBonus können ab einem Guthaben von 7.500 Punkten auf das Zusatzbeitragskonto umgebucht werden. Gleiches gilt für die Gesundheitsprämie. Auch alle Zusatz- und Grundprämien aus dem Tarif DAKpro Balance sowie den anderen Wahltarifen können anstelle der Auszahlung als Guthaben auf das Zusatzbeitragskonto umgebucht werden. Bei Fragen hilft Ihnen gerne Ihre Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.deDAK-Geschäftsstelle vor Ort weiter.

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