Wie kann ich den Zusatzbeitrag bezahlen?
Am einfachsten geht es, wenn Sie der DAK eine Einzugsermächtigung erteilen. Den entsprechenden Vordruck dazu finden Sie unter
www.dak.de/einzug.
Sie können aber natürlich auch per Überweisung oder Dauerauftrag bezahlen. Die Zahlung des Zusatzbeitrages ist möglich:
- monatlich, jeweils zum 15. des Folgemonats,
- vierteljährlich, jeweils zu Beginn des Zahlungszeitraums,
- halbjährlich, jeweils zu Beginn des Zahlungszeitraums oder
- jährlich, jeweils zu Beginn des Zahlungszeitraums.
Bonuspunkte und Wahlprämien
Unter bestimmten Voraussetzungen können Bonuspunkte und Prämien aus Wahltarifen mit dem Zusatzbeitrag verrechnet werden:
Bonuspunkte aus dem gesundAktivBonus können ab einem Guthaben von 7.500 Punkten auf das Zusatzbeitragskonto umgebucht werden. Gleiches gilt für die Gesundheitsprämie. Auch alle Zusatz- und Grundprämien aus dem Tarif DAKpro Balance sowie den anderen Wahltarifen können anstelle der Auszahlung als Guthaben auf das Zusatzbeitragskonto umgebucht werden. Bei Fragen hilft Ihnen gerne Ihre
DAK-Geschäftsstelle vor Ort weiter.







