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Beitragssätze

Beitragssätze für versicherungspflichtige Rentner

Gültig seit 01.01.2010

Beiträge für Rente

Krankenversicherung

Allgemeiner Beitragssatz: 14,90 v. H.
Anteil Rentenversicherungsträger: 7,0 v.H
Anteil Rentner: 7,9 v.H.
Zusatzbeitrag: 8€*

*Der Zusatzbeitrag wird ab dem 01.02.2010 erhoben und ist vom Mitglied allein zu tragen.

Pflegeversicherung

Beitragssatz: 1,95 v. H.
Für Kinderlose: 2,20 v. H (Beitrag ist allein vom Mitglied / Rentner zu tragen)

*Der Zusatzbeitrag wird ab dem 01.02.2010 erhoben und ist vom Mitglied allein zu tragen.

Beiträge für Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen

Krankenversicherung

Allgemeiner Beitragssatz: 14,90 v. H.

Pflegeversicherung

Beitragssatz: 1,95 v. H.
Für Kinderlose: 2,20 v. H (Beitrag ist allein vom Mitglied zu tragen)

Beitragssatz für Versorgungsbezüge - Bundesverfassungsgericht hat Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen

Mit der Gesundheitsreform 2004 wurde der Beitragssatz für Versorgungsbezüge verdoppelt. Das Bundessozialgericht hat in mehreren Urteilen am 24.08.2005 und am 10.05.2006 die Rechtmäßigkeit dieser Gesetzesänderung bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht hat einige Verfassungsbeschwerden gegen Urteile des Bundessozialgerichts nicht zur Entscheidung angenommen.
In dem Nichtannahmebeschluss vom 28.02.2008 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Verdoppelung der Beitragslast ab 01.01.2004 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Es sind weitere Verfassungsbeschwerden anhängig; das Bundesverfassungsgericht beabsichtigt, hierüber noch in diesem Jahr zu entscheiden.

Siehe auch dazu:

Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.deBSG-Urteil vom 24.08.2005
Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.deBSG-Urteil vom 10.05.2006 zur Revision gegen Urteil des Sozialgerichts Duisburg
Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.deBSG-Urteil vom 10.05.2006 zur Revision gegen Urteil des Sozialgerichts Schleswig
Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.deBSG-Urteil vom 10.05.2006 zur Revision gegen Urteil des Sozialgerichts Bayreuth

Verknüpfung mit einer Internetseite außerhalb DAK.deBundesverfassungsgerichtsentscheidung

Mit der Gesundheitsreform 2004 hat der Gesetzgeber alle Kapitalleistungen mit einem Bezug zum früheren Erwerbsleben (z.B. Direktversicherungen) in die Beitragspflicht einbezogen. Das Bundessozialgericht hat in den ersten zwei Verfahren am 13.09.2006 Entscheidungen getroffen. Es hat festgestellt, dass die Einbeziehung dieser Kapitalleistungen in die Beitragspflicht ab 01.01.2004 rechtmäßig war.

Das Bundessozialgericht hat in den Urteilsbegründungen folgende grundsätzliche Aussage getroffen:
„Leistungen aus einer Direktversicherung verlieren ihren Charakter als Versorgungsbezug auch nicht deshalb, weil sie zum Teil oder ganz auf Leistungen des Arbeitnehmers bzw. des Bezugsberechtigten beruhen, wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat. Sie bleiben auch dann im vollen Umfang Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, wenn nach Beendigung der Erwerbstätigkeit die Beiträge allein vom Arbeitnehmer als Versicherungsnehmer gezahlt werden.

Diese grundsätzliche Aussage hat das Bundessozialgericht in einem Urteil am 12.12.2007 bestätigt. In diesem Verfahren ging es um einen Sachverhalt, in dem zunächst der Arbeitgeber die Beiträge in die Direktversicherung eingezahlt hat, nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis hatte der Kläger weiter freiwillig Beiträge in den Versicherungsvertrag eingezahlt.

Es sind weitere Musterverfahren vor demVerknüpfung mit einer Internetseite außerhalb DAK.deBundessozialgericht anhängig (Anhängige Rechtsfragen/Beitrags- und Mitgliedschaftsrecht/12. Senat).

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen Urteile des Bundessozialgerichts nicht zur Entscheidung angenommen.

In dem Nichtannahmebeschluss vom 07.04.2008 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Erhebung von Beiträgen aus Kapitalleistungen der betrieblichen Direktversicherung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Es sind weitere Verfassungsbeschwerden anhängig, deren Ausgang abzuwarten bleibt.

BSG-Urteile


Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.deB_12_KR_1_06_R.pdf
Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.deB_12_KR_17_06_R.pdf

BSG-Urteil 12.12.2007:

Verknüpfung mit einer Internetseite außerhalb DAK.deBundessozialgerichtsurteil vom 12.12.2007, B 12 KR 2/07 R

Verknüpfung mit einer Internetseite außerhalb DAK.deBundessozialgerichtsurteil vom 12.12.2007, B 12 KR 6/06 R

Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.deBundesverfassungsgerichtsentscheidungen

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