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Studentenjob

Ob Sie nur in den Semesterferien jobben oder während der Vorlesungszeit Geld dazuverdienen,
wie viele Stunden Sie dabei arbeiten, wie viele Monate oder wie viele Jobs im Jahr, das alles wirkt sich auf die Sozialversicherung aus. Fragen Sie am besten gleich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wenn Sie die überwiegende Zeit für Ihr Studium aufwenden, gilt Folgendes:

Im Semester

Während der Vorlesungszeit können Sie wöchentlich maximal 20 Stunden arbeiten, die Krankenversicherung als Student bleibt bestehen. Diese Grenze gilt bei mehreren Jobs für alle zusammengerechnet. Egal, wie viel Sie dabei verdienen. Das gilt auch, wenn bei Jobs am Wochenende ausnahmsweise eine Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden zusammenkommt. Der Job muss aber Nebensache bleiben. Wenn der Job von vornherein auf maximal zwei Monate innerhalb eines Jahres begrenzt ist, kann die 20-Stunden-Grenze einmalig überschritten werden.

In den Semesterferien

Während der vorlesungsfreien Zeit können Sie grundsätzlich mehr als 20 Stunden arbeiten, wenn die Beschäftigung auf die Semesterferien begrenzt ist, die Krankenversicherung als Student bleibt bestehen.

Zu beachten:
Die Beschäftigung ist immer rentenversicherungspflichtig, wenn das monatliche Arbeitsentgelt 400,00 Euro übersteigt.

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