Ab 25 freie Wahl
Ab 25 sind Sie selbst krankenversichert
Sich bei der DAK zu versichern ist ganz einfach. Mit dem Ende der Familienversicherung beginnt in der Regel sofort die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten. Das Einfachste ist: Sie bleiben in der DAK.
Waren Sie ununterbrochen in den letzten 18 Monaten bei einer anderen Krankenkasse familienversichert? Ein Wechsel zur DAK ist problemlos möglich: Stellen Sie einen
Aufnahmeantrag spätestens zwei Wochen nach Ende der Familienversicherung. Wir helfen Ihnen gerne
weiter.
Den optimalen Schutz der DAK erhalten Sie hundertprozentig vom ersten Tag an. Also, volle Leistungen zum
günstigen Beitrag. Für versicherungspflichtige Studenten ist der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag gesetzlich festgelegt. Er ist somit für alle Krankenkassen gleich.
Es gibt Geld dazu
Wenn Sie Leistungen nach dem BAföG beziehen und beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert sind, können Sie einen Zuschuss beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen. Die Bescheinigung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. DAK-Versicherte können sie
hier anfordern.
Danach geht es weiter
Die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten endet in der Regel mit Abschluss
- des Studiums
- des 14. Fachsemesters
- des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird
In Ausnahmefällen ist diese Versicherung auch noch nach Erreichen der Fachsemester-/Altersgrenze möglich. Sprechen Sie
uns an.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erläutern Ihnen gern die offen gebliebenen Punkte. Und beraten Sie in allen Fragen zu Ihrer Versicherung, zum Beispiel, wenn Sie neben dem Studium jobben. Zu Ihrem Vorteil.
Auch nach dieser Zeit sind wir selbstverständlich Ihr Partner.
Das Studienende naht schneller als man glaubt. Eine
strategische Vorbereitung auf den ersten Job sollte so selbsverständlich sein wie Ihre Studienplanung zuvor.







