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Aktueller Beitrag

Der Beitragssatz wird vom Gesetzgeber vorgegeben und ist für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich hoch. Folgende Beitragsübersicht gilt für Studenten, Praktikanten, Auszubildende des Zweiten Bildungsweges, Auszubildende ohne Arbeitsentgelt und freiwillig versicherte (Berufs-) Fachschüler gleichermaßen.

Beiträge ab Beginn des Sommersemesters 2011

Die Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze ab 01.10.2010 von 512,00 € auf 597,00 € hat auch eine Änderung der beitragspflichtigen Einnahmen für versicherungspflichtige Studenten, Praktikanten, zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten ohne Arbeitsentgelt sowie der freiwillig versicherte Berufsfachschüler zur Folge. Die daraus resultierende Erhöhung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge wirkt sich jedoch erst ab Beginn des Sommersemesters 2011 aus.

Fach-
hochschule
Hochschule / Universität

KV**
PV
PV für Kinderlose*
beitragspfl. Einnahmen
ab 03/2011

Beitragssatz:
ab 04/2011


64,77 EUR

(10,85%)
11,64 EUR

(1,95%)
13,13 EUR

(2,20%)
597,00 EUR


KV = Krankenversicherung
PV = Pflegeversicherung


* Seit 01.01.2005 Beitragszuschlag nach dem Kinder-Berücksichtigungsgesetz (KiBG) für kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben.

Beiträge ab 01.01.2011bis Beginn des Sommersemesters 2011

Fach-
hochschule
Hochschule / Universität

KV**
PV
PV für Kinderlose*
beitragspfl. Einnahmen
ab 01/2011

Beitragssatz:

ab 01/2011
55,55 EUR

(10,85%)

9,98 EUR

(1,95%)

11,26 EUR

(2,20%)

512,00 EUR

KV = Krankenversicherung
PV = Pflegeversicherung


* Seit 01.01.2005 Beitragszuschlag nach dem Kinder-Berücksichtigungsgesetz (KiBG) für kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben.

**Bestleistung hat ihren Preis

Seit Februar 2010 erhebt die DAK einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro monatlich. Damit sichert Ihnen die DAK auch künftig die Leistungen einer modernen Gesundheitsversorgung: kompetente Beratung in medizinischen Fragen, Empfehlung von Fachärzten, Zugang zu medizinischem Fortschritt und neue Therapiemethoden. Der Gesetzgeber sieht dabei für die studentische Krankenversicherung keine Ausnahmeregelung vor, mitversicherte Familienangehörige zahlen jedoch keinen Zusatzbeitrag.

Ohne Zusatzbeitrag ab April 2012

Unser Tipp

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Es gibt Geld dazu:

Bezieher von BAföG-Leistungen erhalten vom zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ggf. einen monatlichen Zuschuss zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Die dafür erforderliche "Bescheinigung" erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. DAK-Versicherte können sich diese Bescheinigung online im Formular-Center unter Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.deDAKexclusiv anfordern.

Der Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag beträgt:
62,00 EUR und 11,00 EUR beträgt der Zuschuss zum Pflegeversicherungsbeitrag.

Gesetzliche Grundlage zur Beitragsberechnung

Beitragssatz:

Es gelten 7/10 des allgemeinen Beitragssatzes.

Bemessungsgrundlage/beitragspflichtige Einnahmen:

Beitragsbemessungsgrundlage für die Kranken- und Pflegeversicherung ist der Bedarfssatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.

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