Aktueller Beitrag
Der Beitragssatz wird vom Gesetzgeber vorgegeben und ist für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich hoch. Folgende Beitragsübersicht gilt für Studenten, Praktikanten, Auszubildende des Zweiten Bildungsweges, Auszubildende ohne Arbeitsentgelt und freiwillig versicherte (Berufs-) Fachschüler gleichermaßen.
Beiträge ab Beginn des Sommersemesters 2011
Die Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze ab 01.10.2010 von 512,00 € auf 597,00 € hat auch eine Änderung der beitragspflichtigen Einnahmen für versicherungspflichtige Studenten, Praktikanten, zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten ohne Arbeitsentgelt sowie der freiwillig versicherte Berufsfachschüler zur Folge. Die daraus resultierende Erhöhung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge wirkt sich jedoch erst ab Beginn des Sommersemesters 2011 aus.
Fach- hochschule | Hochschule / Universität | KV** | PV | PV für Kinderlose* | beitragspfl. Einnahmen |
ab 03/2011 Beitragssatz: | ab 04/2011 | 64,77 EUR (10,85%) | 11,64 EUR (1,95%) | 13,13 EUR (2,20%) | 597,00 EUR
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KV = Krankenversicherung
PV = Pflegeversicherung
* Seit 01.01.2005 Beitragszuschlag nach dem Kinder-Berücksichtigungsgesetz (KiBG) für kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben.
Beiträge ab 01.01.2011bis Beginn des Sommersemesters 2011
Fach- hochschule | Hochschule / Universität | KV** | PV | PV für Kinderlose* | beitragspfl. Einnahmen |
ab 01/2011 Beitragssatz: | ab 01/2011 | 55,55 EUR (10,85%) | 9,98 EUR (1,95%) | 11,26 EUR (2,20%) | 512,00 EUR |
KV = Krankenversicherung
PV = Pflegeversicherung
* Seit 01.01.2005 Beitragszuschlag nach dem Kinder-Berücksichtigungsgesetz (KiBG) für kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben.
**Bestleistung hat ihren Preis
Seit Februar 2010 erhebt die DAK einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro monatlich. Damit sichert Ihnen die DAK auch künftig die Leistungen einer modernen Gesundheitsversorgung: kompetente Beratung in medizinischen Fragen, Empfehlung von Fachärzten, Zugang zu medizinischem Fortschritt und neue Therapiemethoden. Der Gesetzgeber sieht dabei für die studentische Krankenversicherung keine Ausnahmeregelung vor, mitversicherte Familienangehörige zahlen jedoch keinen Zusatzbeitrag.
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Es gibt Geld dazu:
Bezieher von BAföG-Leistungen erhalten vom zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ggf. einen monatlichen Zuschuss zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Die dafür erforderliche "Bescheinigung" erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. DAK-Versicherte können sich diese Bescheinigung online im Formular-Center unter
DAKexclusiv anfordern.
Der Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag beträgt:
62,00 EUR und 11,00 EUR beträgt der Zuschuss zum Pflegeversicherungsbeitrag.
Gesetzliche Grundlage zur Beitragsberechnung
Beitragssatz:
Es gelten 7/10 des allgemeinen Beitragssatzes.
Bemessungsgrundlage/beitragspflichtige Einnahmen:
Beitragsbemessungsgrundlage für die Kranken- und Pflegeversicherung ist der Bedarfssatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.








