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Zurück zur gewohnten Kraft

Nach längerer Krankheit ist der Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess schwierig. Dann kann das betriebliche Eingliederungsmanagement helfen.

Dass sich Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) für Unternehmen lohnt, ist bekannt: Lebensqualität, Arbeitsproduktivität und die Arbeitsplatzsicherheit steigen. Gesundheit ist nicht nur ein hoher individueller Wert, sondern auch von erheblicher Bedeutung für ein "gesundes" Unternehmen. Im Zuge der Einführung neuer Managementkonzepte und der Kosteneinsparung in Wirtschaft und Verwaltung sind die Anforderungen an die Beschäftigten erheblich gewachsen. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung und den sich schon heute abzeichnenden Mangel an Fachkräften wird es für die Unternehmen immer wichtiger, die Beschäftigten beim Erhalt ihrer Arbeitskraft zu unterstützen.

Chance für gesteigerte Lebensqualität

Die DAK engagiert sich seit Jahren für die betriebliche Gesundheitsförderung. Die Aktivitäten zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement umfassen ein großes Spektrum an einzelnen Themen. Besonders bei der Analyse, der Durchführung und der Erfolgskontrolle bietet die DAK Hilfestellung. Gemeinsam mit einem Expertenteam werden Konzepte entwickelt, die auf die speziellen Anforderungen der Firmen passen.

Ein Baustein des BGM ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Mit dieser gesetzlich vorgeschriebenen Vorgehensweise sollen Kranke oder behinderte Beschäftige dauerhaft an einem geeigneten Arbeitsplatz eingesetzt werden können, ohne auf ihren Arbeitsplatz zu verzichten. Diese Praxis kann sowohl für chronisch Kranke als auch für akut erkrankte Arbeitnehmer eine Chance sein, mit den veränderten Lebensbedingungen besser zurechtzukommen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Fürsorgepflicht des Arbeitgebers setzt dann ein, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Der Arbeitgeber muss dabei zunächst klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann.

Ohne die aktive Beteiligung des Erkrankten kann das BEM allerdings nicht durchgeführt werden. Denn dies ist eine Grundvoraussetzung dafür, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Beschäftigung

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Autor: Sabine Langner

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