Wissen, was kommt
Alle Jahre wieder: Auch 2010 gelten in der Sozialversicherung neue Rechengrößen. Was sich alles geändert hat, lesen Sie in diesem Artikel. Außerdem: die wichtigsten Kennzahlen als Poster zum Herausnehmen.
Zum 1. Januar 2010 ergeben sich wieder wichtige Neuerungen im Versicherungs- und Beitragsrecht. Die Basis für die Festlegung der neuen Rechengrößen bildet die Sozialversicherungs- Rechengrößenverordnung 2010. Diese Verordnung aktualisiert die Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2010, die sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung im Jahr 2008 orientieren.
Seit Anfang 2009 gelten zudem einheitliche Beitragssätze für alle Krankenkassen. Von der Bundesregierung wurde der allgemeine Beitragssatz auf 14,9 % und der ermäßigte Beitragssatz auf 14,3 % festgelegt. Die Verteilung der Krankenversicherungsbeiträge ist nicht neu, jedoch erfolgt seit 2009 ein anderer Rechenschritt. Der Beitragssatzanteil für den Arbeitnehmer bleibt weiterhin um 0,9 Prozentpunkte höher als der Arbeitgeberanteil. Im allgemeinen und im ermäßigten Beitragssatz von 14,9 % beziehungsweise 14,3 % sind die 0,9 Prozentpunkte enthalten, die vom Arbeitnehmer allein getragen werden müssen. Es werden nur die verbleibenden 14,0 beziehungsweise 13,4 Prozentpunkte gleichmäßig zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geteilt. Somit ergibt sich ein Arbeitnehmeranteil von 7,9 % beziehungsweise 7,6 % und ein Arbeitgeberanteil von 7,0 % beziehungsweise 6,7 % an den Krankenversicherungsbeiträgen.



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