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Krankengeldzahlung wird neu geregelt

Kurzinfos

Arbeitnehmer mit einem Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall von weniger als sechs Wochen sowie freiberuflich Selbstständige haben derzeit keinen Anspruch auf ein gesetzliches Krankengeld (Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.depraxis+recht berichtete in der Ausgabe 3 - 2008). Sie können aber seit dem 1. Januar 2009 den Einkommensverlust im Krankheitsfall über einen Krankengeld-Wahltarif bei der DAK absichern. Nun soll voraussichtlich zum 1. August 2009 - gegen Zahlung eines erhöhten Beitragssatzes - ein gesetzlicher Krankengeldanspruch auch für diese Gruppen wieder eingeführt werden. Die endgültigen Bedingungen eines entsprechenden Gesetzes standen bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Die DAK wird im Juli auf ihrer Homepage informieren.

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