Die wichtigsten flexiblen Arbeitsmodelle
Teilzeit
Ist die regelmäßige Wochenarbeitszeit niedriger als die Regelarbeitszeit vergleichbarer Vollzeitkräfte, handelt es sich um Teilzeitarbeit. Rechtliche Regelungen finden sich im Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Gleitzeit
Bei der Gleitzeitarbeit bestimmen die Arbeitnehmer ihre tägliche Arbeitszeit nach persönlichen Bedürfnissen und betrieblichen Belangen innerhalb von festgelegten Gleitzeitspannen selbst. Während der Kernarbeitszeit besteht Anwesenheitspflicht. Den Arbeitnehmern wird so die Möglichkeit gegeben, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit in einem vorgegebenen Rahmen frei zu wählen. In einem Gleitzeitkonto, dessen Höhe gedeckelt ist, werden die geleisteten Stunden hinterlegt. Je nach Ausprägung ist sowohl das Sammeln von positiven als auch negativen Zeitsalden möglich.
Jobsharing
Bei diesem Arbeitszeitmodell teilen sich zwei oder mehrere Personen einen Arbeitsplatz. Die meist Teilzeitbeschäftigten bestimmen dabei die Lage und Verteilung der individuellen Arbeitszeit in gegenseitiger Absprache.
Langzeitkonten
Langzeitkonten können sich auf die Jahresarbeitszeit oder auf die Lebensarbeitszeit beziehen. Sie dienen zum einen der Anpassung der Arbeitszeit an Auftragsschwankungen und zum anderen der Anpassung an die wechselnden Lebenssituationen der Arbeitnehmer. Es werden Zeitguthaben angespart, damit in Lebensphasen, in denen beispielsweise mehr Zeit für die Familie oder für Weiterbildung gebraucht wird, die Arbeitszeit unter Beibehaltung eines gleichmäßigen Gehalts reduziert werden kann. Sie ermöglichen aber auch einen früheren Eintritt in die Rente.
Vertrauensarbeitszeit
Im Rahmen einer Vertrauensarbeitszeitregelung verzichtet der Arbeitgeber auf die Kontrolle der Arbeitszeit und vertraut darauf, dass die Beschäftigten ihren vertraglichen Verpflichtungen auch ohne betriebliche Überprüfung nachkommen. Die Arbeitnehmer entscheiden eigenverantwortlich, wann sie ihre Aufgaben erfüllen, und erhalten volle Zeitsouveränität – allerdings im Rahmen der arbeits- und tarifvertraglichen Vereinbarungen. Dieses Arbeitszeitmodell soll von vornherein verhindern, dass die Beschäftigten ihre Zeit im Büro nur unproduktiv absitzen. Bei der Vereinbarung einer Vertrauensarbeitszeit ist die Aufzeichnungspflicht nach § 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes zu berücksichtigen.
Telearbeit
Im Rahmen der Telearbeit stehen die Arbeitnehmer in einem festen Anstellungsverhältnis, arbeiten jedoch zumindest einen Teil ihrer Arbeit vom heimischen Arbeitsplatz aus. Es werden dabei Kommunikationsmittel wie Computer, Fax und Telefon genutzt. Inhalte, Ziele und Terminvorgaben erfolgen in Absprache mit dem Unternehmen beziehungsweise im Team. Beliebt ist die alternierende Telearbeit, bei der der Mitarbeiter zum Teil zu Hause und zum Teil im Unternehmen arbeitet.
Sabbatical
Bei Sabbaticals handelt es sich um ein Freistellungsmodell, das zeitlich befristete Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit ermöglicht. Sie erlauben den Beschäftigten individuelle Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten, erfordern aber auch aktives Handeln bei der Durchsetzung im Betrieb. Die Verwendung kann frei gestaltet und mitten ins Erwerbsleben platziert werden. Ein Sabbatical kommt so insbesondere im Lebenslauf wechselnden zeitlichen Bedürfnissen und Anforderungen entgegen.




weiter...
Das Arbeitgeber-Magazin der DAK können Sie hier online lesen.




