Gehen Sie direkt: Zum Textanfang (Navigation überspringen) | Zur Hauptnavigation | Zu weiteren Informationen | Zur Kontaktmöglichkeiten | Zum Seitenanfang

Sie sind hier: DAK>> Firmenportal>> Magazin praxis+recht >> Zum Archiv >> September 2011 >> arbeit & recht >> Wer darf was in sozialen Netzwerken?

Wer darf was in sozialen Netzwerken?

Soziale Online-Netzwerke wie Xing oder Facebook gehören in vielen Branchen zum Joballtag. Sie bieten Unternehmen und ihren Mitarbeitern enorme Chancen - aber auch Risiken, wenn sich private und berufliche Kontakte mischen.

Mit guten Kontakten kommt man weiter. Eine Weisheit, die mit dem World Wide Web eine völlig neue Dimension erhalten hat. Denn der erste Eindruck von Personen, potenziellen Kunden und Geschäftspartnern wird immer häufiger auch über Plattformen wie Xing, Facebook und LinkedIn transportiert. Die sozialen Netzwerke gehören zu den beliebtesten Adressen im Internet mit über 40 Millionen Nutzern in Deutschland. Wie die Kommunikationsdienste funktionieren, ist schnell erklärt: Jeder kann sich mit seinem persönlichen und beruflichen Profil präsentieren, Kontakte pflegen, Nachrichten austauschen - und das Geschäft ankurbeln.

weiterführende Links

Autor: Nicola Malbeck

Newsletter

Newsletter

Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter und lesen Sie jetzt die aktuelle Ausgabe... Verknüpfung innerhalb des DAK Internet-Angebotsweiter...

Servicenavigation

Seite bookmarken bei 
		Linkarena Seite bookmarken bei 
		oneView Seite bookmarken bei alltagz Seite bookmarken bei Mister 
		Wong Seite bookmarken bei del.ico.us