Vom Steuerbonus profitieren
Familie, 2 Kinder, Bruttoeinkommen monatlich 3.500 € / 1.000 €
Ehemann zahlt jährlich insgesamt 3.700 € Beiträge für die Krankenversicherung, darin enthalten sind 300 € für Zusatz- bzw.Komfortleistungen (Chefarztbehandlung). Die Beiträge zur Pflegeversicherung betragen 410 €. Seine Ehefrau zahlt jährlich 1.000 € Beiträge für die Krankenversicherung und 110 € für die Pflegeversicherung. Komfortleistungen sind nicht abgesichert. Die Kinder sind beitragsfrei mitversichert.
| Ermittlung des abzugsfähigen Basisvorsorgeaufwands (vereinfacht dargestellt) | |
| Gesetzliche Krankenversicherung Ehemann (ohne Komfortleistungen: 3.700 € – 300 €) | 3.400 € |
| Gesetzliche Krankenversicherung (Ehefrau) | 1.000 € |
| - 4 % für Krankengeld | 176 € |
| Summe (Basis-Krankenversicherung) | 4.224 € |
| + Pflegepflichtversicherung (Ehemann) | 410 € |
| + Pflegepflichtversicherung (Ehefrau) | 110 € |
| Folgende Basisvorsorgeaufwendungen sind mindestens als Sonderausgaben abziehbar: | 4.744 € |
Bei einem Grenzsteuersatz von 28 % führt der Sonderausgabenabzug zu einer jährlichen Steuerminderung von 1.328 €.
weiterführende Links
Ehepaar, beide berufstätig, ohne Kinder, Bruttoeinkommen monatlich 3.500 € / 2.500 €
Alleinerziehend, 1 Kind, Bruttoeinkommen monatlich 2.800 €
Selbstständig, Bruttoeinkommen monatlich 3.200 €
Rentner, Bruttoeinkommen monatlich 1.100 €
Autor: Christian Ollick




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