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Vom Steuerbonus profitieren

Familie, 2 Kinder, Bruttoeinkommen monatlich 3.500 € / 1.000 €

Ehemann zahlt jährlich insgesamt 3.700 € Beiträge für die Krankenversicherung, darin enthalten sind 300 € für Zusatz- bzw.Komfortleistungen (Chefarztbehandlung). Die Beiträge zur Pflegeversicherung betragen 410 €. Seine Ehefrau zahlt jährlich 1.000 € Beiträge für die Krankenversicherung und 110 € für die Pflegeversicherung. Komfortleistungen sind nicht abgesichert. Die Kinder sind beitragsfrei mitversichert.

Ermittlung des abzugsfähigen Basisvorsorgeaufwands
(vereinfacht dargestellt)
Gesetzliche Krankenversicherung Ehemann
(ohne Komfortleistungen: 3.700 € – 300 €)
3.400 €
Gesetzliche Krankenversicherung (Ehefrau)1.000 €
- 4 % für Krankengeld176 €
Summe (Basis-Krankenversicherung)4.224 €
+ Pflegepflichtversicherung (Ehemann)410 €
+ Pflegepflichtversicherung (Ehefrau)110 €
Folgende Basisvorsorgeaufwendungen sind mindestens als
Sonderausgaben abziehbar:
4.744 €


Bei einem Grenzsteuersatz von 28 % führt der Sonderausgabenabzug zu einer jährlichen Steuerminderung von 1.328 €.

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Autor: Christian Ollick

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