Gehen Sie direkt: Zum Textanfang (Navigation überspringen) | Zur Hauptnavigation | Zu weiteren Informationen | Zur Kontaktmöglichkeiten | Zum Seitenanfang

Sie sind hier: DAK>> Firmenportal>> Magazin praxis+recht >> Zum Archiv >> März 2010 >> Arbeit und Recht (März 2010) >> Vom Steuerbonus profitieren

Vom Steuerbonus profitieren

Ergänzung

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind ab dem 1. Januar 2010 steuerlich voll absetzbar. Auch der neu eingeführte Zusatzbeitrag von acht Euro pro Monat wird als Sonderausgabe berücksichtigt.

Durch das so genannte "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich weitaus stärker berücksichtigt, als es bislang der Fall war. Durch diese Neuregelung können Versicherte die entrichteten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mindestens in Höhe einer so genannten Basisvorsorge als Sonderausgabe abziehen.

Das heißt konkret: Es werden alle Beiträge steuerlich berücksichtigt, die das Versorgungsniveau einer Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung absichern. Dazu zählt auch der zum 1. Februar 2010 bei der DAK eingeführte Zusatzbeitrag, da dieser für eine Basisvorsorge gezahlt wird.

Bis einschließlich 2009 konnten Steuerzahler ihre Versicherungsbeträge nur begrenzt in der Einkommensteuererklärung geltend machen - das war besonders in solchen Fällen misslich, bei denen hohe monatliche Beiträge entrichtet wurden. Denn das Finanzamt deckelte den Sonderausgabenabzug bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und Rentnern auf 1.500 Euro und bei Selbstständigen auf 2.400 Euro pro Jahr.

weiterführende Links

Autor: Christian Ollick

Newsletter

Newsletter

Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter und lesen Sie jetzt die aktuelle Ausgabe... Verknüpfung innerhalb des DAK Internet-Angebotsweiter...

Servicenavigation

Seite bookmarken bei 
		Linkarena Seite bookmarken bei 
		oneView Seite bookmarken bei alltagz Seite bookmarken bei Mister 
		Wong Seite bookmarken bei del.ico.us