Vom Steuerbonus profitieren
Ergänzung
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind ab dem 1. Januar 2010 steuerlich voll absetzbar. Auch der neu eingeführte Zusatzbeitrag von acht Euro pro Monat wird als Sonderausgabe berücksichtigt.
Durch das so genannte "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich weitaus stärker berücksichtigt, als es bislang der Fall war. Durch diese Neuregelung können Versicherte die entrichteten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mindestens in Höhe einer so genannten Basisvorsorge als Sonderausgabe abziehen.
Das heißt konkret: Es werden alle Beiträge steuerlich berücksichtigt, die das Versorgungsniveau einer Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung absichern. Dazu zählt auch der zum 1. Februar 2010 bei der DAK eingeführte Zusatzbeitrag, da dieser für eine Basisvorsorge gezahlt wird.
Bis einschließlich 2009 konnten Steuerzahler ihre Versicherungsbeträge nur begrenzt in der Einkommensteuererklärung geltend machen - das war besonders in solchen Fällen misslich, bei denen hohe monatliche Beiträge entrichtet wurden. Denn das Finanzamt deckelte den Sonderausgabenabzug bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und Rentnern auf 1.500 Euro und bei Selbstständigen auf 2.400 Euro pro Jahr.
weiterführende Links
Entlastung im Lohnsteuerabzugsverfahren
Vergleichsberechnung durch Finanzämter
Wahl- und Zusatztarife meist nicht absetzbar
Beitragsrückerstattungen und Selbstbehalt
Beitragsdaten werden ans Finanzamt weitergeleitet
Autor: Christian Ollick




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