Urlaub möglichst am Stück nehmen
Ob Urlaub auf dem Balkon oder Abenteuerreise ins Ausland – der Biorhythmus des Menschen benötigt Zeit, um sich auf die veränderte Tagessituation einzustellen. Deshalb sollten Urlaubstage möglichst zusammenhängend gegeben werden. Auch hier gilt: Dringende betriebliche Gründe oder persönliche Gründe des Arbeitnehmers lassen Ausnahmen zu. In der Praxis wird der Urlaub meist in einen längeren und ein oder zwei kürzere Abschnitte geteilt. Kann der Urlaub nicht zusammenhängend gewährt werden, muss ein Urlaubsteil mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen. Abweichungen von dieser Vorschrift sind nur dann zulässig, wenn weder der Beschäftigte diese Mindestzahl von Urlaubstagen nehmen möchte noch sein Chef darauf besteht, dass er diese antritt.
Eine Krankheit während des Urlaubs unterbricht die Erholung. Deshalb werden Krankheitstage nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet. Wichtig: Der Arbeitnehmer muss die Erkrankung spätestens nach drei Tagen melden und durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen. Der Urlaub verlängert sich allerdings nicht automatisch um die Tage der Arbeitsunfähigkeit. Vielmehr muss der Arbeitnehmer nach Urlaubsende an den Arbeitsplatz zurückkehren, sofern er wieder arbeitsfähig ist. Der Resturlaub wird dann neu festgesetzt.




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