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Arbeitgeber kann Steuer mitschenken

Damit auch größere Geschenke ohne Steuerlast beim Beschenkten ankommen, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, seinen Arbeitnehmern die Steuer gleich mitzuschenken. Diese sogenannte Steuerpauschalierung ist auch für Sachzuwendungen möglich. Das Prinzip: Der Arbeitgeber führt Lohnsteuer in Höhe von 30 % des geldwerten Vorteils pauschal an das Finanzamt ab. Der beschenkte Arbeitnehmer braucht sich dann keine Gedanken mehr um die Versteuerung zu machen und kann sich unbeschwert über sein Geschenk freuen.

Diese Vorteile können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuerfrei zuwenden

Arbeitgeberdarlehen
(zinsfrei oder zinsverbilligt)
Darlehen darf maximal 2.600 € betragen steuerfrei
Arbeitskleidung typische Berufsbekleidung (Schutzbekleidung, Uniformen)steuerfrei
Betrieblicher PC zur privaten NutzungPrivatnutzung von PC, Handy, Software des Arbeitgebers, auch außerhalb des Betriebssteuerfrei
Betriebsveranstaltung Veranstaltungen wie Weihnachtsfeier, Betriebsausflug, Jubiläum 110 € pro Veranstaltungsteuerfrei
Gesundheitskurszum Beispiel Massagen, Rückentraining, Yoga bis 500 € pro Jahr steuerfrei
Personalrabatt Mitarbeitervergünstigungen (zum Beispiel: Autohaus verkauft verbilligten Pkw an Mitarbeiter) bis zu 1.080 € pro Jahr steuerfrei
Sachgeschenke unter 40 € (beispielsweise Flasche Wein,
Pralinen, Blumen)
Voraussetzung: Zuwendung erfolgt aus besonderem persönlichen Anlass wie runder Geburtstag, Jubiläum, Beförderung, Hochzeitsteuerfrei
WarengutscheineGutschein darf keinen Geldbetrag ausweisen, sondern nur Art und Menge der Ware bis 44 € pro Monatsteuerfrei
Zuschuss für KindertagesstätteZuschuss zu den Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Betreuung, wenn das Kind noch nicht schulpflichtig iststeuerfrei

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