Arbeitgeber kann Steuer mitschenken
Damit auch größere Geschenke ohne Steuerlast beim Beschenkten ankommen, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, seinen Arbeitnehmern die Steuer gleich mitzuschenken. Diese sogenannte Steuerpauschalierung ist auch für Sachzuwendungen möglich. Das Prinzip: Der Arbeitgeber führt Lohnsteuer in Höhe von 30 % des geldwerten Vorteils pauschal an das Finanzamt ab. Der beschenkte Arbeitnehmer braucht sich dann keine Gedanken mehr um die Versteuerung zu machen und kann sich unbeschwert über sein Geschenk freuen.
Diese Vorteile können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuerfrei zuwenden
| Arbeitgeberdarlehen (zinsfrei oder zinsverbilligt) | Darlehen darf maximal 2.600 € betragen | steuerfrei |
| Arbeitskleidung | typische Berufsbekleidung (Schutzbekleidung, Uniformen) | steuerfrei |
| Betrieblicher PC zur privaten Nutzung | Privatnutzung von PC, Handy, Software des Arbeitgebers, auch außerhalb des Betriebs | steuerfrei |
| Betriebsveranstaltung | Veranstaltungen wie Weihnachtsfeier, Betriebsausflug, Jubiläum 110 € pro Veranstaltung | steuerfrei |
| Gesundheitskurs | zum Beispiel Massagen, Rückentraining, Yoga bis 500 € pro Jahr | steuerfrei |
| Personalrabatt | Mitarbeitervergünstigungen (zum Beispiel: Autohaus verkauft verbilligten Pkw an Mitarbeiter) | bis zu 1.080 € pro Jahr steuerfrei |
| Sachgeschenke unter 40 € (beispielsweise Flasche Wein, Pralinen, Blumen) | Voraussetzung: Zuwendung erfolgt aus besonderem persönlichen Anlass wie runder Geburtstag, Jubiläum, Beförderung, Hochzeit | steuerfrei |
| Warengutscheine | Gutschein darf keinen Geldbetrag ausweisen, sondern nur Art und Menge der Ware bis 44 € pro Monat | steuerfrei |
| Zuschuss für Kindertagesstätte | Zuschuss zu den Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Betreuung, wenn das Kind noch nicht schulpflichtig ist | steuerfrei |




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