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Besondere Hinweise

Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber über die Versicherungspflicht zur Sozialversicherung. In Zweifelsfällen trifft die Einzugsstelle die Entscheidung. Abweichend von dieser Regelung können Arbeitgeber wie Arbeitnehmer bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, Postfach, 10704 Berlin, schriftlich eine Statusfeststellung beantragen. Voraussetzung: Die fragliche Tätigkeit wird noch ausgeübt. Die Clearingstelle entscheidet dann, ob es sich um eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit handelt. Ein Statusfeststellungsverfahren wird automatisch eingeleitet, wenn Ehegatten, Lebenspartner oder Abkömmlinge (Kinder, Enkel und Urenkel) eines Betriebsinhabers im familiären Betrieb mitarbeiten. Das Gleiche gilt, wenn für einen geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH eine Beschäftigung angemeldet wird.

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