Rundschreiben schafft Klarheit
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben zu den Auswirkungen des Flexi-II-Gesetzes ein neues Rundschreiben mit Datum vom 31.03.2009 herausgegeben. Dieses ersetzt das Rundschreiben zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 29.08.2003. Dieses bleibt jedoch hinsichtlich der Rechtslage bis zum 31.12.2008, insbesondere für die Behandlung von Wertguthaben aus Bestandsfällen sowie für die Führung von Zeitguthaben, maßgebend.




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