Mit diesen Zahlen müssen Sie rechnen
Alle Jahre wieder: Auch 2009 gelten in der Sozialversicherung wieder neue Rechengrößen. Was sich alles geändert hat, lesen Sie in diesem Artikel. Außerdem: die wichtigsten Kennzahlen als Poster zum Herausnehmen.
zum 01.01.2009 ergeben sich wichtige Neuerungen im Versicherungs- und Beitragsrecht, denn die Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2009 aktualisiert die Rechengrößen der Sozialversicherung. Die neuen Zahlen orientieren sich an der Lohnund Gehaltsentwicklung des Jahres 2007. Wichtigste Änderung ist jedoch das Inkrafttreten des Gesundheitsfonds.
Ab dem 01.01.2009 gelten erstmals einheitliche Beitragssätze für alle Krankenkassen. Die Bundesregierung hat den allgemeinen Satz auf 15,5 %, den ermäßigten auf 14,9 % festgelegt. In diesem Satz ist der allein vom Arbeitnehmer zu tragende Sonderzuschlag bereits enthalten. Deshalb werden die Krankenversicherungsbeiträge nun anders berechnet: Vom allgemeinen oder ermäßigten Satz werden im ersten Schritt 0,9 Prozentpunkte abgezogen.
Dann werden die verbleibenden 14,6 beziehungsweise 14 % gleichmäßig zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geteilt. Im letzten Schritt wird der Anteil des Arbeitnehmers wieder um 0,9 Prozentpunkte erhöht. Somit ergibt sich ein Arbeitnehmeranteil von 8,2 oder 7,9 % und ein Arbeitgeberanteil von 7,3 oder 7 %.
Der Gesetzgeber hat ab dem 01.01.2009 für bestimmte Personenkreise den gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld gestrichen. Betroffen sind unter anderem berufsmäßig unständig Beschäftigte und Arbeitnehmer mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen, die nicht für mindestens sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts haben.
Zur Absicherung eines Einkommensverlusts im Falle einer Krankheit bietet die DAK diesen Personen mit dem Wahltarif DAKpro Krankengeld eine individuelle Möglichkeit der Absicherung. Mit dem Wegfall des gesetzlichen Krankengeldanspruchs ändert sich auch für unständig oder kurzzeitig Beschäftigte der maßgebende Beitragssatz zur Krankenversicherung.
Es gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,9 %. Arbeitnehmer, die einen Krankengeld-Wahltarif wählen, zahlen die Prämie hierfür selbst.
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Autor: Andrea Toborg



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