Rauswurf wegen nix?
Ergänzung
Wenn geringfügiges Fehlverhalten zur Kündigung führt, wird vielfach Ungerechtigkeit vermutet. Doch es gibt klare Regeln, wann Bagatellkündigungen angemessen sind.
Fristlose Kündigungen durch Fehlverhalten von Beschäftigten wegen Kleindiebstahl beschäftigten in den letzten Monaten die Medien und Arbeitsgerichte. Maultaschen, Brotaufstrich, Stromdiebstahl durch Handyaufladen oder Mitnahme eines Kinderbetts aus dem Müll werden zum Aufhänger für fristlose Kündigungen. Bei diesen Bagatellkündigungen handelt es sich immer um verhaltensbedingte Kündigungen, die - rechtlich betrachtet - an keinem bestimmten Betrag festgemacht werden können. Eine fristlose Kündigung wegen einer Bagatelle durch den Arbeitgeber ist möglich, wenn dieser nachvollziehbar darlegen kann, dass er durch den Vorfall jegliches Vertrauen in den Mitarbeiter und in eine weitere Zusammenarbeit verloren hat. Kommt es zu einem Rechtsstreit, entscheidet momentan das Bundesarbeitsgericht individuell in jedem Einzelfall.
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Autor: Thomas Kuschel



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Außerordentliche Kündigung
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