Raucherpausen
Rauchen gefährdet den Arbeitsplatz - zumindest, wenn ein Arbeitnehmer seine Rauchpausen nicht offiziell angibt. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Duisburger Arbeitsgerichtes. Das Gericht wies die Kündigungsschutzklage einer Raucherin ab, die trotz Abmahnung wiederholt Pausen im Raucherraum verbracht hatte, ohne die vorgeschriebene Zeiterfassung zu bedienen. Als in den Folgetagen auch die Korrekturbelege ausblieben, wurde die fristlose Kündigung ausgesprochen. Zu Recht, sagten die Richter. Begründung: Auch der kurzzeitige Entzug der Arbeitsleistung sei eine gravierende Vertragsverletzung, die das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstöre.
Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 14.09.2009 (Az: 3 Ca 1336/09)




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